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Fischerhaus: Gutachter empfiehlt Abriss wegen teilweise jahrzehntealtem Pilz- und Insektenbefall

31. März 2022 | Heidelberg

EBM Odszuck: Unterstellungen eines Stadtrats gegen Bauherr und Denkmalschutzbehörde sind unsäglich

Das „Alte Fischerhaus“ im Stadtteil Neuenheim kann nicht erhalten werden. Zu diesem Schluss kommt ein Sachverständigengutachten, das am 29. März 2022 im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellt wurde. Laut Gutachter Frank Rinn weisen nahezu alle Holzbauteile vom Dachstuhl bis zur Kellertreppe einen Befall durch holzzerstörende Pilze und Insekten oder Schimmelbefall auf. Die Schäden seien Jahre und Jahrzehnte alt und hätten auch das Potenzial, auf Nachbargebäude überzugehen. Der Gutachter zieht daher das Fazit: „Ich empfehle einen baldigen Abriss mit fachgerechter Entsorgung des Befalls und der Gefahrstoffe.“

Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck nahm die Vorstellung des Gutachtens zum Anlass, um Kritik eines Stadtrats an Bauherr und Stadtverwaltung zurückzuweisen: „Ich kann nur nachdrücklich darum bitten, dass sie diese Fakten und klaren Erkenntnisse eines ausgewiesenen Fachmannes zur Kenntnis nehmen. Es gab unsägliche Unterstellungen gegen Bauherr und das zuständige Fachamt, wonach man hier geradezu auf einen Abriss hingearbeitet habe. Solche Vorwürfe haben mit einer sachlichen Auseinandersetzung überhaupt nichts mehr zu tun. Sie sind extrem demotivierend für unsere sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Denkmalschutzes. Wir haben es jetzt klar gehört: Die Schäden am Fischerhaus sind überwiegend sehr alt und keineswegs auf Baumaßnahmen seit 2021 zurückzuführen. Es gab keine Unterlassungen und auch keine Versäumnisse – weder seitens des heutigen Eigentümers noch seitens der zuständigen Stellen bei der Verwaltung.“

Vorgeschichte: Heutiger Eigentümer erwarb Anwesen erst 2019

Ein privater Bauherr hatte das denkmalgeschützte Fischerhaus 2019 erworben und wollte es denkmalgerecht sanieren lassen. Ein entsprechender Antrag wurde im Oktober 2020 durch das zuständige Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg genehmigt. Im Jahr 2021 starteten die Bauarbeiten im Dachbereich und das Dach wurde vollständig mit Planen abgedeckt. Im Verlauf dieser Arbeiten kamen erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Holzkonstruktionen auf. Im August 2021 folgte ein Baustopp und die Untersuchung durch den Sachverständigen Frank Rinn. Die Ergebnisse lagen im September vor. Bei anschließenden Begehungen durch städtische Denkmalschützer und das Landesdenkmalamt wurde dessen Befund bestätigt. Zudem wurde festgestellt, dass das Dach während der Baumaßnahmen mit Planen fachgerecht gesichert war. Da die entscheidungsrelevanten Schäden durch Pilzbefall zeitlich deutlich vor der Baumaßnahme entstanden waren, hätten sich etwaige Undichtigkeiten in der Folienabdeckung ohnehin nicht mehr signifikant auf das Schadensbild auswirken können.

Seit dem 1. März 2022 liegt nun ein Abbruchantrag des Bauherrn vor, über den die Stadt noch entscheiden muss. Aus dem Schadensbild ergibt sich allerdings, dass aus denkmalschutzrechtlicher Sicht der Abbruch des Gebäudes nicht versagt werden kann. Die historische und schützenswerte Bausubstanz ist unwiederbringlich geschädigt. Das Landesamt für Denkmalpflege hat dies sowohl im Rahmen des Ortstermins als auch danach fachlich geprüft und bestätigt. Das Fischerhaus liegt im Gebiet einer Erhaltungssatzung. Nach einem Abriss unterliegt ein Neubau entsprechend den Schranken der Erhaltungssatzung und müsste sich ortsbildverträglich in die Umgebung einfügen. 

Quelle: Stadt Heidelberg

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