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Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in Schwetzingen

20. Dezember 2019 | Schwetzingen

Bürgerveranstaltung und Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die Stadt Schwetzingen plant eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Bereits 2008 wurde die Lärmaktionsplanung für Schwetzingen beschlossen und in den folgenden Jahren entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Mittlerweile liegen aktualisierte Lärmdaten vor. Dementsprechend sollen nun auf der Basis eines neu erstellten Gutachtens weitere Strategien entwickelt werden, um den Lärm effektiv für die Bevölkerung zu reduzieren.

 

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat am 18.12.2019 in öffentlicher Sitzung das Ergebnis des Gutachtens zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung angenommen und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG beauftragt.

 

Info-Veranstaltung im Josefshaus am 16.01.2020

Das Gutachten wird am 16.01.2019 um 19:00 in einer öffentlichen Veranstaltung durch die Stadtverwaltung Schwetzingen im Josefshaus, Schlossstr. 8 in Schwetzingen, vorgestellt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Durch den Abend führen Oberbürgermeister Dr. René Pöltl, Bürgermeister Matthias Steffan, die Stabsstelle Klimaschutz, Energie und Umwelt sowie die Hupfer Ingenieure GmbH.

 

Auslage des Gutachtens im Rathaus

Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 16.01.2020 bis einschließlich 13.02.2020 im Rathaus Schwetzingen, Hebelstr. 1, an der Pforte im Erdgeschoss zu den allgemeinen Öffnungszeiten statt. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr. Außerdem sind die Unterlagen ab 16.01.2020 im Internet unter http://www.schwetzingen.de/bauleitplanung einsehbar.

 

Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen bis 13.02.2020

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an [email protected] möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Gutachten unberücksichtigt bleiben.

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