Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 03. April 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Führerschein-Umtausch

17. November 2022 | Metropolregion, Verwaltung

Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft am 19. Januar ab

Termine können online vereinbart werden

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten

Papierführerscheine umgetauscht:

 

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnishabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

austauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Demnach läuft im Januar 2023 die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden.

 Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Dies ist online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch  möglich.

Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auch auf der Homepage des Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Quelle: Landratsamt RNK

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Mehrere Verletzte bei Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall in der Brückenstraße in Heidelberg sind am Donnerstagnachmittag vier Personen leicht verletzt worden. Gegen 15:00 Uhr geriet eine 68-jährige Fahrerin eines VW Golf aus bislang ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr. Nach ersten Erkenntnissen...

Betrunkener Radfahrer verursacht Unfall

Ein alkoholisierter Radfahrer hat am Mittwoch auf dem Radweg zwischen Eppelheim und Plankstadt einen Verkehrsunfall verursacht. Ein 60-jähriger Mann war gegen 16:00 Uhr unterwegs, als er auf Höhe des Eppelheimer Wasserwerks eine Frau mit Hund überholen wollte. Dabei...

Dr. Christoph Bühler zu Ruhebänken mit Geschichte(n)

HildaCafé am 9. April: Dr. Christoph Bühler über Ruhebänke mit Geschichte(n) Das HildaCafé im Hebelhaus öffnet jeden Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr seine Türen für Seniorinnen und Senioren in Schwetzingen. An jedem ersten Donnerstag im Monat ist ein besonderer...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert