Kontrollaktion in Mannheimer Fußgängerzone wird fortgesetzt
Ordnungsdienst informiert erneut über Regeln für Radfahrer, E-Scooter und Lieferverkehr
Mannheim. Für ein besseres und sichereres Miteinander in der Innenstadt setzt die Stadt Mannheim ihre Schwerpunktaktion „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ auch in diesem Jahr fort. Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden in den kommenden Wochen wieder verstärkt in den Fußgängerzonen unterwegs sein. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Rad- und E-Scooter-Fahrer sowie der Lieferverkehr.
Bei den Kontrollen soll es zunächst vor allem um Aufklärung und direkte Ansprache gehen. Die Stadt möchte damit auf die geltenden Regeln aufmerksam machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass sich Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sicher in der Innenstadt bewegen können.
Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zeigen aus Sicht der Stadt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Bei zwei Schwerpunktaktionen wurden insgesamt knapp 400 Rad- und E-Scooter-Fahrer angehalten. Sicherheitsbürgermeister Dr. Volker Proffen betont, dass viele Verstöße offenbar aus Unwissenheit heraus entstehen. Deshalb sei es wichtig, die Menschen direkt vor Ort über die geltenden Vorschriften und mögliche Gefahren zu informieren.
Diese Regeln gelten in der Fußgängerzone
Für die Mannheimer Fußgängerzone gelten unter anderem folgende Regelungen:
- E-Scooter dürfen die Fußgängerzone grundsätzlich zu keiner Tageszeit befahren.
- Radfahrer und E-Scooter-Fahrer sollen die dafür vorgesehenen Wege nutzen und nicht auf Gehwegen fahren.
- Radfahren auf den Planken ist nur zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
- Lieferfahrzeuge dürfen die Planken zwischen 0 und 11 Uhr befahren und müssen dabei ihre Geschwindigkeit an die Situation anpassen.
- Die ausgewiesenen Ladezonen in den Seitenstraßen sind dem Lieferverkehr vorbehalten und dürfen nicht blockiert werden.
- Blindenleitsysteme müssen unbedingt freigehalten werden, damit Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen die Innenstadt sicher nutzen können.
Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter in die Innenstadt möchte, kann die Kunststraße oder die Fressgasse nutzen, die parallel zu den Planken verlaufen.
Planken nur an bestimmten Stellen queren
Auch das Queren der Planken und der Breiten Straße ist mit dem Fahrrad nur an bestimmten Stellen erlaubt. Vorgesehen sind die Querungen zwischen O2/O3, P2/P3, T1/S1 und I1/H1.
Mit der Fortsetzung der Kontrollaktion möchte die Stadt nicht nur Verstöße feststellen, sondern vor allem das Bewusstsein für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer stärken. Ziel sei ein respektvolles Miteinander, bei dem sich alle Menschen in der Mannheimer Innenstadt sicher und wohl fühlen können.









