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8. März 2022 | Schwetzingen

Kurzfristig noch freie Plätze beim Beglaubigungstermin am 11. März

Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes am Freitag, 11. März, eine Beglaubigungssprechstunde an. Zu beachten ist, dass die Vollmacht hierfür nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Bitte beachten Sie, dass nur Schwetzinger Bürger*innen bedient werden. Bürger*innen aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4,  Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich.

Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihre Ausweisdokumente mit. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind teilweise kostenlos im Generationenbüro erhältlich. Das Generationenbüro hat nach Terminvereinbarung wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag 8-12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14-18 Uhr.

Quelle: Stadt Schwetzingen

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