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Heidelberg: 31-jähriger Mann wegen Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft.

21. Januar 2019 | Polizei

21.01.2019 – 13:55

Polizeipräsidium Mannheim

Heidelberg (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 31-jährigen Mann erlassen, der sich ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet aufhält. Er steht im dringenden Verdacht, in eine Gaststätte in der Bergheimer Straße in Heidelberg eingebrochen zu sein.

Der Mann soll sich am Freitag, 18. Januar 2019, gegen 11:00 Uhr dazu entschlossen haben, in eine Gaststätte in der Bergheimer Straße einzubrechen. Um in die Gaststätte zu gelangen, soll der Tatverdächtige gegen die Schiebetür getreten haben, wodurch diese aus der Laufschiene sprang und der 31-Jährige in das Innere der Räumlichkeiten gelangte. Aus dem Tresenbereich habe er eine Flasche hochprozentigen Alkohols und ein Schnapsglas an sich genommen, um die Gegenstände im Wert von ca. 40 Euro ohne Bezahlung für sich zu behalten. Anschließend verließ der Tatverdächtige die Gaststätte, konnte aber aufgrund von Zeugenhinweisen kurze Zeit später durch Polizeikräfte festgenommen werden. An der Schiebetür soll der 31-Jährige einen Sachschaden in Höhe von mindestens 200 Euro verursacht haben.

Der Mann war in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen bereits mehrfach wegen zahlreicher Delikte in Erscheinung getreten und wurde erst im August vergangenen Jahres aus der Haft entlassen.

Am Samstag wurde der 31-Jährige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Untersuchungshaftbefehl. Nach der Vorführung wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

 

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


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in unserer Rubrik: Blaulicht

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