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Heidelberg: Erweiterte Kinder-Notbetreuung gestartet

28. April 2020 | Gesellschaft, Heidelberg, Leitartikel

Erhöhte Nachfrage nach Plätzen in Kitas und Schulen 

 

Symbolfoto: Buchner

Seit Montag, 27. April 2020, gilt eine erweiterte Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg. Auch in Heidelberg sind die Auswirkungen der neuen Regelungen spürbar. Nach einem ersten Überblick steigt demnach die Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowohl im Kindergartenbereich wie im Schulbereich in Heidelberg sukzessive an. Da die Details zur Ausweitung der Notbetreuung vergangene Woche vom Land sehr spät veröffentlicht wurden, sind aber vermutlich noch viele Eltern unsicher, ob sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. In den städtischen Kitas reichen die Platzkapazitäten derzeit noch aus. Zahlen der freien Kita-Träger werden erst später vorliegen. Im Schulbereich ist die erweiterte Notbetreuung an den weiterführenden Schulen weiterhin durchweg nachgefragt. An den Grundschulen ist der Bedarf je nach Schulbezirk sehr unterschiedlich.

 

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner betonte bei einem Pressegespräch am Montag: „Wir müssen im Blick haben, dass es sich weiterhin um eine Notbetreuung handelt. Sie kann noch nicht allen offenstehen, sondern aktuell nur denen, die wirklich dringend darauf angewiesen sind. Daher auch mein Appell an die Arbeitgeber: Ermöglichen Sie es Ihren Beschäftigten bitte weiter, zum Beispiel im Homeoffice zu arbeiten oder tragen Sie andere Lösungen für die Kinderbetreuung mit. Mir ist sehr bewusst: Alle Eltern leisten seit Wochen einen unglaublichen Spagat. Die Strategie einer weiteren schrittweisen Öffnung, sobald es im Sinne des Gesundheitsschutzes verantwortbar ist, wird daher sehr wichtig.“

 

Erweiterte Notbetreuung

 

Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden. Außerdem ist neu, dass Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, die Notbetreuung anfragen können. Vorrang haben jedoch nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abgeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist.

 

Aufnahmemodalitäten für die erweiterte Notbetreuung klären Eltern grundsätzlich direkt mit der Einrichtung, die das Kind zuletzt besucht hatte. Wer die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, hat das Kultusministerium Baden-Württemberg hier veröffentlicht.

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