Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 15. September 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Heidelberger Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai

3. April 2020 | Heidelberg

Waldbetretungsverbot zwischen Donnerstag, 30. April, 14 Uhr, und Freitag, 1. Mai, 6 Uhr

 

Unabhängig jeder Entwicklung in der Corona-Pandemie gilt auch für das Jahr 2020: Auf der Heidelberger Thingstätte wird es keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben. Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 mit dem Waldbetretungsverbot Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht.

 

Gefahrenvorsorge für die Walpurgisnacht 2020

 

Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Donnerstag, 30. April 2020, ab 14 Uhr, bis Freitag, 1. Mai 2020, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und eingezäunt. Es handelt sich um einen mobilen Zaun, der nach dem 1. Mai 2020 wieder entfernt wird. Die Hauptwaldwege sind gesperrt und werden kontrolliert. An den Zugangswegen zum Heiligenberg weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin. Wer den Wald trotz der Sperrung betritt, womöglich noch mit Fackeln oder vergleichbaren brennenden Gegenständen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden kann. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

 

Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Die Ereignisse im Jahr 2017 machten jedoch ein rigoroseres Handeln notwendig.

Das könnte Sie auch interessieren…

38. Jugendtanztag 2026: Anmeldungen ab dem 15. September möglich

Bühne frei für junge Tänzerinnen und Tänzer – am Samstag, 5. Dezember 2026, findet im Konzerthaus Stadthalle der 38. Jugendtanztag statt. Veranstaltet wird dieser vom Haus der Jugend und dem Stadtjugendring e. V. mit tatkräftiger Unterstützung des Fördervereins Haus...

Bürgerhaus Schlierbach: Sanierung geht in entscheidende Phase

Ein 300 Jahre alter Dachstuhl erzählt seine Geschichte / Fertigstellung im Herbst  Das Bürgerhaus Schlierbach wird unter der Leitung des städtischen Hochbauamtes umfassend saniert. Nach den bisherigen Arbeiten geht die Dachsanierung nun in die nächste entscheidende...

Schloss Heidelberg: Das Neueste vom Hofe

Wie mag er wohl ausgesehen haben, der Alltag der Bewohner des Heidelberger Schlosses? Eine historische Figur wie eine Magd, eine Hofdame oder ein Wachsoldat schildert es beim Rundgang durch das Schloss. Wer tatsächlich erscheint und die Besucher durchs Schloss...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise