Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 25. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Heidelberger Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai

3. April 2020 | Heidelberg

Waldbetretungsverbot zwischen Donnerstag, 30. April, 14 Uhr, und Freitag, 1. Mai, 6 Uhr

 

Unabhängig jeder Entwicklung in der Corona-Pandemie gilt auch für das Jahr 2020: Auf der Heidelberger Thingstätte wird es keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben. Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 mit dem Waldbetretungsverbot Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht.

 

Gefahrenvorsorge für die Walpurgisnacht 2020

 

Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Donnerstag, 30. April 2020, ab 14 Uhr, bis Freitag, 1. Mai 2020, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und eingezäunt. Es handelt sich um einen mobilen Zaun, der nach dem 1. Mai 2020 wieder entfernt wird. Die Hauptwaldwege sind gesperrt und werden kontrolliert. An den Zugangswegen zum Heiligenberg weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin. Wer den Wald trotz der Sperrung betritt, womöglich noch mit Fackeln oder vergleichbaren brennenden Gegenständen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden kann. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

 

Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Die Ereignisse im Jahr 2017 machten jedoch ein rigoroseres Handeln notwendig.

Das könnte Sie auch interessieren…

Heidelberg: Versuchter Raub auf Geschäft in der Altstadt – Zeugen gesucht!

Heidelberg: Versuchter Raub auf Geschäft in der Altstadt - Zeugen gesucht! Ein bislang unbekannter Täter betrat am Mittwochmittag gegen 12:15 Uhr ein Geschäft in der Theaterstraße und forderte die Besitzerin auf, die Kasse zu öffnen. Um seiner Forderung Nachdruck zu...

Zoo Heidelberg: Heidelberger Gorillagruppe wieder komplett

Gorilla-Weibchen aus dem Zoo Münster in Heidelberg eingetroffen Die Gorillagruppe im Zoo Heidelberg hat eine neue Mitbewohnerin, das Weibchen „Jamila“ ist am Montag, den 22. April 2024 aus dem Allwetterzoo Münster an den Neckar umgezogen. Der Transport verlief...

Großartiger Erfolg: Waldrapp-Artenschutzprojekt erfolgreich abgeschlossen

Einst ausgestorbene Vogelart konnte dauerhaft im neuen Habitat wiederangesiedelt werden Ende Januar 2024 gingen wahrscheinlich zum letzten Mal vier junge Waldrappe aus dem Zoo Heidelberg ins spanische Jerez de la Frontera, um gemeinsam mit anderen Waldrappen auf ihre...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert