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Impfungen in den Kreisimpfzentren in Weinheim und Sinsheim haben heute Mittag begonnen

22. Januar 2021 | Gesellschaft, Heidelberg, Leitartikel, Politik

Weil nur begrenzt Impfstoff vorhanden ist, können vorerst jeweils nur bis zu 80 Impfungen pro Tag stattfinden / Infofilme sind online

Mit dem Start der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in den beiden Kreisimpfzentren (KIZ) in Weinheim und Sinsheim am heutigen Freitag, 22. Januar sind die Verantwortlichen sehr zufrieden, teilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Betreiber mit. „Es gab aus unserer Sicht keine größeren Probleme, was die Abläufe betrifft. Diese konnten wir ja im Vorfeld schon simulieren und von unseren Erfahrungen als Betreiber des Zentralen Impfzentrums in Heidelberg profitieren“, zieht die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss, ein positives Fazit des heutigen Starts der Impfkampagne in den KIZ in Weinheim und Sinsheim.

Weil der Impfstoff momentan nach wie vor ein knappes Gut ist, können vorerst jeweils nur bis zu 80 Impfungen pro Tag in jedem der beiden KIZ stattfinden. Die Betriebszeiten der Kreisimpfzentren Sinsheim und Weinheim sind wie folgt: Montag/Mittwoch/Freitag von 13.30 bis 22 Uhr, Dienstag/Donnerstag/Samstag/Sonntag von 6 bis 14.30 Uhr. Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) in Heidelberg ist täglich von 6 bis 22 Uhr in Betrieb. In allen drei Impfzentren, die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis betreibt, kommt derzeit übrigens der Impfstoff der Firmen Biontech/Pfizer zum Einsatz. Das zweite zugelassene Vakzin der Firma Moderna wird aufgrund der einfacheren Handhabung derzeit ausschließlich in den mobilen Impfteams (MIT) eingesetzt.

Infovideos für alle drei Impfzentren online
Zeitgleich mit dem Start der KIZ sind auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises auch drei kurze Informationsvideos abrufbar. Unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus bzw. unter https://bit.ly/3paJZaP gibt es filmische Einblicke, wie die Coronavirus-Schutzimpfung vor Ort abläuft und welche Stationen dabei absolviert werden.

Landratsamt und Stadtverwaltungen können keine Termine vergeben
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises weiß um die Problematik, dass die jeweils eingestellten Impftermine schnell vergeben sind. „Wir bedauern die Schwierigkeiten für impfberechtigte Personen, zeitnah einen Termin zu bekommen“, sagt Dezernentin Kuss. Man könnte in allen drei Impfzentren zusammen bei voller Auslastung bis zu 3000 Menschen pro Tag impfen. Das Problem sei nach wie vor die Verfügbarkeit des Impfstoffs, sodass deutlich weniger Termine als möglich zur Verfügung stehen. Apropos: Weder das Landratsamt noch die Stadtverwaltungen können selbst Termine vergeben, betont Kuss: „In Baden-Württemberg erfolgt die Anmeldung zur Coronaschutzimpfung ausschließlich online über www.impfterminservice.de oder über die Hotline unter der Nummer 116117“. Bei diesen beiden zentralen Anlaufstellen werden gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung vergeben.

Hintergrund:
Mit der Eröffnung der beiden Kreisimpfzentren in Weinheim und Sinsheim am 22. Januar 2021 wird die Impf-Infrastruktur im Rhein-Neckar-Kreis erweitert. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, gehören im Landkreis unter anderem mehr als 36 000 80-Jährige und Ältere, knapp 6800 Pflegekräfte in stationärer und ambulanter Pflege sowie über 1300 Pflegebedürftige unter 80 Jahren in vollstationärer Dauerpflege zur ersten Gruppe der Impf-berechtigten (Datenbasis ist jeweils Dezember 2019).

Die Corona-Impfverordnung des Bundes legt die Priorisierung von Personengruppen fest. Zur Personengruppe mit höchster Priorität gehören neben den Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, dem Pflegepersonal in ambulanter und stationärer Pflege und den pflegebedürftigen Personen in stationärer Pflege auch Personen in medizinischen Ein-richtungen, die einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind (z.B. Corona-Stationen, Notaufnahmen oder Rettungsdienste) oder häufig mit Risikopatienten in Kontakt stehen (z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin). Auf-grund der eher allgemeinen Abgrenzung und breiten Definition der Berufstätigen in medizinischen Einrichtungen kann hierzu besonders auf Kreisebene keine Gruppengröße ermittelt werden.

Bildhinweis (Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Heute öffneten sich auch im KIZ Weinheim die Türen für impfberechtigte Personen.

Die Videos sind unter dieser Adresse verfügbar:

https://bit.ly/3paJZaP

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