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Jungbusch: Konsequente Kontrollen des Verbots von Alkoholkonsum und -verkauf am Wochenende sowie der Einhaltung der Sperrzeiten

20. Juni 2021 | Allgemeines, Blaulicht, Leitartikel, Mannheim

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Aktuell

Zahlreiche noch bis in die frühen Morgenstunden ausschweifend feiernde Personen haben am vergangenen Wochenende im Jungbusch zu massiven Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner geführt. Stadt und Polizei weisen darauf hin, dass die Einhaltung der Regeln zur Sperrzeit in der Innen- und Außengastronomie sowie zum Verbot von Alkoholkonsum und -verkauf am kommenden Wochenende konsequent kontrolliert, durchgesetzt und geahndet wird.
 
Laut Allgemeinverfügung vom 11. Juni sind freitags und samstags jeweils von 23 bis 6 Uhr im gesamten Jungbusch sowie an der Neckarwiese der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, einschließlich des „Gassenschanks“, untersagt. Von 24 bis 6 Uhr des Folgetags ist an Freitagen und Samstagen außerdem der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum verboten. Im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie von Gaststätten, sind der Ausschank sowie der Verzehr an Ort und Stelle weiterhin gestattet – allerdings nur im Rahmen der individuell festgelegten Sperrzeitregelungen für die Außengastronomie sowie der Beschränkungen der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
 
Die Verwaltung appelliert an alle, die sich am Wochenende insbesondere im Jungbusch treffen wollen, sowie an die Gastronomen, die geltenden Regeln im Sinne eines friedlichen Miteinanders und zur Verhinderung eines erneut aufflackernden Infektionsgeschehens einzuhalten.
 
Die Allgemeinverfügung zum Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot im Jungbusch und auf der Neckarwiese kann hier eingesehen werden:
https://www.mannheim.de/allgemeinverfuegung_alkoholverbot

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