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Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden des Rhein-Neckar-Kreises nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar

20. März 2020 | Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft

Auch bei den Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden des Rhein-Neckar-Kreises gibt es im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus einschränkende Maßnahmen für die Kundinnen und Kunden.

 

So sind die Behörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich erreichbar. Die Termine können online unter www.rhein-neckar-kreis.de/kfzwesen sowie telefonisch vereinbart werden:

 

Kfz-Zulassungsbehörden

Sinsheim 06221 522-5514         

Weinheim 06221 522-6025        

Wiesloch 06221 522-4106

 

Fahrerlaubnisbehörden

Sinsheim 06221 522-5504                    

Weinheim 06221 522-6030        

Wiesloch 06221 522-4334

 

Wie bei allen Dienststellen des Landratsamtes sollte generell auf persönliche Vorsprachen soweit als möglich verzichtet werden. Die Dienstgebäude dürfen ohne Termin nicht mehr betreten werden. Der Rhein-Neckar-Kreis bittet um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme, die dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie den Mitarbeitenden gleichermaßen dient.

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