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Kommunal- und Europawahl: Briefwahl jetzt beantragen

1. Mai 2019 | Heidelberg

Am 26. Mai 2019 finden die Europawahl und in Baden-Württemberg auch die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahl kann dann dort auch direkt ausgeübt werden.

 

Rund um die Uhr, einfach und praktisch: Beantragung mittels QR-Code oder durch Online-Antrag

 

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Wer schnell und unkompliziert zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen, oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, kann dies über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung tun oder über den online-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg.

 

  • QR-Code: Einfach den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen. Daraufhin wird man direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.

 

  • Online-Antrag: Auf heidelberg.de/wahlen „Briefwahl online“ aufrufen. Dort erscheint ein Erfassungsformular für die individuellen Antragsdaten. Zur automatischen Prüfung der Daten werden zwingend die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt, die der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen sind und die spätestens bis zum 5. Mai 2019 allen Wahlberechtigten zugegangen sein sollte. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten. Die Antragstellung über das Internet ist nur gleichzeitig für die Kommunalwahl und die Europawahl möglich.

 

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag) als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich; auch nicht die Beantragung per SMS. Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen hat die Wahldienststelle am 29. April begonnen.

 

Antrag bis spätestens 24. Mai 2019, 18 Uhr

 

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Auch in den Außenstellen des Bürgeramtes können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 24. Mai 2019, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter sind dabei zu berücksichtigen (8 bis 12 Uhr beziehungsweise 8 bis 16 Uhr).

 

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

 

Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt.

 

Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt der Wähler/die Wählerin das Porto selbst.

 

Rückfragen beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, unter Telefon 06221 58-42220, per Fax unter 06221 58-49150 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.

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