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Kommunal- und Europawahl: Wahlbenachrichtigung erhalten?

30. April 2019 | Heidelberg, Leitartikel, Politik

Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament und die Gemeinderatswahl statt. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich in der Woche vom 6. Mai bis spätestens 10. Mai 2019 bei der Stadt Heidelberg (Telefon 06221 58-42220) zu melden, da nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Wahldienststelle zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn andere Haushaltsangehörige bereits eine Benachrichtigung erhalten haben. Jeder und jede Wahlberechtigte kann dabei zu einer korrekten Zustellung beitragen durch

  • einen deutlich und korrekt beschrifteten Briefkasten und durch

  • eine genügend große und gut sichtbar angebrachte Hausnummer.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.

Für die Gemeinderatswahl werden diejenigen Personen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 14. April 2019 seit mindestens dem 26. Februar 2019 mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Brexit

Am 10. April 2019 hat der Europäische Rat beschlossen, einer Fristverlängerung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nach Artikel 50 Abs. 3 längstens bis zum 31. Oktober 2019 zuzustimmen. Damit sind Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich die britische Staatsangehörigkeit besitzen, zum Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses am Sonntag, 14. April 2019, Unionsbürger im Sinne des § 6 Abs. 3 EuWG. Insgesamt 621 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg sind damit zum oben genannten Stichtag bei der Gemeinderatswahl 2019 wahlberechtigt.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis für die Europawahl

Voraussetzung zur Wahlteilnahme ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg, der bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern (die in Heidelberg gemeldet sind, Stichtag ist der 14. April 2019) automatisch erfolgt. In Heidelberg lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die noch nicht im Wählerverzeichnis geführt sind, müssen beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg einmalig einen Aufnahmeantrag ins Wählerverzeichnis stellen, um für diese und die kommenden Europawahlen registriert zu sein. Die Vordrucke und Merkblätter können beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg abgeholt beziehungsweise angefordert werden. Die Frist für den Antrag endet am 5. Mai 2019.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits seit der Europawahl 1999, 2004, 2009 oder 2014 im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten durch die Stadt Heidelberg automatisch die Wahlbenachrichtigung zugeschickt, es sei denn, sie haben sich nach der Aufnahme in das Heidelberger Wählerverzeichnis ins Ausland abgemeldet oder einen Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden, gestellt. Bei einem Wiederzuzug nach Heidelberg ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

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