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Kompromiss zwischen Waldnutzung und Naturschutz

1. März 2022 | Leitartikel, Metropolregion, Natur & Umwelt

Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert über aktuelle Holznutzung im Stadtwald Walldorf und im Gemeindewald Reilingen

Die sogenannten Rückegassen sind mit zwei gelben Doppelstrichen markiert. Nur sie dürfen befahren werden.

Seit Anfang Februar findet im Distrikt „Reilinger Eck“ des Stadtwalds Walldorf sowie im angrenzenden Reilinger Gemeindewald eine Holzerntemaßnahme statt. Revierleiter Gunter Glasbrenner betont: „Wie auch in den letzten Jahren werden nur absterbende oder frisch abgestorbene Bäume eingeschlagen. Die Kiefern in den Hardtwäldern leiden ja seit Jahren massiv unter den warm-trockenen Witterung und damit einhergehenden Krankheiten wie Pilz- und Mistelbefall. Wir schlagen hier also Opfer des Klimawandels ein.“

 

Warum werden diese Bäume eingeschlagen?

Das Holz ist noch gut verwertbar und wird für verschiedene Verwendungen benötigt. Es wird in Sägewerken in Süddeutschland zu Brettern, Balken und Leisten verarbeitet und steht dann als nachhaltiger regionaler Rohstoff in Form von Bauholz oder Holzverpackung zur Verfügung. Außerdem soll mit der Maßnahme eine gefahrlose Benutzung der Waldwege (insbesondere am Ketscher und an am Hockenheimer Weg) für Spaziergänger sichergestellt werden und in Katastrophenfällen wie Sturm oder Waldbrand den Rettungskräften eine sichere Zufahrt ermöglicht werden.

 

Zudem wollen die Gemeinden und die Forstverwaltung die Kiefernbestände mit trockenheitstoleranten Baumarten ergänzen und zu Mischwäldern umbauen. Revierleiter Gunter Glasbrenner erklärt: „Für die Pflege von Naturverjüngung und Anpflanzung von Eichentrupps, wie wir es geplant haben, müssen unsere Waldarbeiter in die Bestände und dort laufend Arbeiten durchführen. Dies geht nur, wenn in den Arbeitsbereichen die Gefahr durch die Entnahme von toten Bäumen verringert wurde.“

 

Aber es gibt ja Tiere und Pilze, die gerade Totholz als Lebensraum brauchen?

Ein großer Teil der im Wald lebenden Arten ist auf Altbäume oder Totholz angewiesen. Um diesen Arten dauerhaft ihren Lebensraum zu sichern, setzen die bei-den Gemeinden sogenannte vorsorgende „Alt-und Totholzkonzepte“ um. Dabei werden Waldflächen dauerhaft nicht genutzt und der natürlichen Entwicklung überlassen. In Walldorf sind das allein 36 Hektar Waldrefugien, also großflächige Bereiche, in denen der Wald sich natürlich entwickelt. Für die Waldbesucher sind sie an den doppelten weißen Wellenbändern, mit denen die Randbäume markiert sind, erkennbar. Zu den Refugien kommen noch weitere kleine Elemente wie Habitatbaumgruppen und einzelne Habitatbäume. Dass das vorsorgende Konzept greift, zeigen die Artuntersuchung im Zusammenhang mit dem Totholzgarten am Reilinger Weg. Dabei wurden ein großes Artenspektrum an totholzbewohnenden Pilzen und Käfern gefunden, dabei auch sehr seltene Rote-Liste-Arten.

 

Warum wird die Maßnahme mit dem Harvester durchgeführt und wie wird dabei der Waldboden geschützt?

Der Harvester wird insbesondere aus Gründen der Arbeitssicherheit eingesetzt. Absterbende Bäume bergen ein großen Gefahrenpotential bei der manuellen Fällung mit der Motorsäge. Wie auch andere Forstmaschinen fährt der Harvester nur auf den sogenannten Rückegassen. Die Bodenverdichtung wird dadurch konzentriert und der Löwenanteil der Waldfläche bleibt dauerhaft unbefahren. Die Wälder in der Schwetzinger Hardt werden seit Jahrhunderten intensiv durch den Menschen genutzt. Während früher vor allem Weidennutzung und Holzverwendung im Vordergrund standen, ist es heute verstärkt die Erholungsnutzung und die Naturschutzfunktion: „Der Ausgleich zwischen diesen verschiedenen Interessen und Waldfunktionen ist die große Herausforderung für die Waldbewirtschaftung und die Lösung ist meist ein Kompromiss, da nicht auf jeder Teilfläche alles erfüllt werden kann“, gibt Forstbezirksleiter Philipp Schweigler vom Kreisforstamt grundsätzlich zu Bedenken.

 

Die Forstwirte der Stadt Walldorf bemühen sich bereits während der Maßnahme die Beeinträchtigung für Waldbesucher möglichst gering zu halten und schieben die Wege laufend ab. Für trotzdem auftretende Unannehmlichkeiten, beispielsweise durch schmutzige Schuhe, bittet das Forstamt um Verständnis. Nach Abschluss der Maßnahme werden dann die Wege, wo nötig, wieder instandgesetzt.

Quelle: Landratsamt RNK

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