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Kreistagssitzung am Dienstag, 17. Dezember, 14 Uhr, in Sinsheim: Verabschiedung des Haushalts, Umsetzung der Forstreform und Beteiligung des Kreises an der neu zu gründenden Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG sind unter anderem die Themen der Sitzung

13. Dezember 2019 | Metropolregion, Politik

Es ist schon eine kleine Tradition, dass die letzte Kreistagssitzung des Jahres in Sinsheim-Steinsfurt stattfindet: Bereits zum 20. Mal in Folge trifft sich dort am Dienstag, 17. Dezember, ab 14 Uhr, das höchste politische Gremium des Rhein-Neckar-Kreises. Die Mitglieder des Kreistags befassen sich bei ihrer öffentlichen Zusammenkunft in der Schindwaldhalle (Schindwaldstraße 9, 74889 Sinsheim-Steinsfurt) unter anderem mit der Verabschiedung des Haushalts 2020 des Landkreises, mit der Umsetzung der Forstreform sowie mit der Beteiligung des Kreises an der neu zu gründenden Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG. Die Öffentlichkeit ist herzlich zum Besuch der Sitzung eingeladen.

 

Zu Beginn der Sitzung besteht für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Anschließend entscheidet der Kreistag, ob die Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit als Kreistagsmitglied sowie als sachkundige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner geändert wird. Die derzeitigen Aufwandsentschädigungen werden seit dem 1. April 2014 in unveränderter Höhe gewährt. Danach schlägt Landrat Stefan Dallinger den Kreisrätinnen und Kreisräten vor, dass der Landkreis gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern auf die Zuständigkeit als Familienkasse verzichtet und diese Aufgabe zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit überträgt. Dies ist durch eine gesetzliche Änderung möglich; mit der Abgabe der Kindergeldbearbeitung könnte eine Einsparung von derzeit 0,4 Stellenanteilen erfolgen.

 

Im Anschluss beschäftigt sich das Gremium mit der Umsetzung der Forstreform im Rhein-Neckar-Kreis und nimmt davon Kenntnis. So wird der Landkreis kommunalen und privaten Waldbesitzern sowie forstlichen Zusammenschlüssen auf vertraglicher Basis und gegen vollen Kostenersatz die Dienstleistung „Verkauf und Verwertung von Holz mit Fakturierung“ im bisherigen Umfang weiter anbieten. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, mit den kommunalen Waldbesitzern öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Holzverkauf zu schließen und mit den privaten Waldbesitzern sowie forstlichen Zusammenschlüssen die erforderlichen Verträge zum Holzverkauf abzuschließen. Zudem sollen die organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Fortführung der Holzverkaufsstelle über den 31. Dezember 2019 hinaus durchgeführt werden.

 

Danach steht die Abfallwirtschaft im Fokus: Landrat Dallinger empfiehlt dem Kreistag, den Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR anzuweisen, die Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen. Die wohl wichtigste Nachricht in diesem Zusammenhang für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis: Die Gebührensätze für das Jahr 2020 bleiben unverändert.

Wegen der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts, der AVR Kommunal AöR, muss der Kreistag noch der Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands für das gesamte Personal der AVR Kommunal AöR zustimmen. Dasselbe gilt für die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats. Im nächsten Tagesordnungspunkt wird über die Beteiligung des Kreises an der neu zu gründenden Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG entschieden.

 

Traditionell befassen sich die Mitglieder des Kreistags in der letzten Sitzung des Jahres ganz zum Schluss mit der Verabschiedung des Haushaltsplans. Dieser umfasst für das Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von rund 713,75 Millionen Euro (2019: 732,46 Millionen Euro), von denen rund 640,6 Millionen Euro auf den Kernhaushalt, knapp 73 Millionen Euro auf den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik sowie circa 283.000 Euro auf die Freiherr von Ulner´sche Stiftung entfallen. Landrat Dallinger bittet die Kreisrätinnen und Kreisräte, dem geplanten Kreishaushalt für das Jahr 2020 und dem geplanten Haushalt der Freiherr von Ulner´schen Stiftung sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises zuzustimmen. Eine erfreuliche Nachricht hat der Landrat für die Städte und Gemeinden im Landkreis parat: Der Hebesatz der Kreisumlage, der momentan noch 27,75 Prozent der Steuerkraftsummen der Kommunen beträgt, soll wie im Vorjahr um einen Prozentpunkt auf dann 26,75 Prozent gesenkt werden.

 

Die Dokumente zur Sitzung können bereits im Vorfeld auf der Kreis-Homepage unter der Adresse https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/sdnet/termine eingesehen werden.

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