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Ludwigshafens Lebensmittelkontrolleur*innen stellen Bilanz für das Jahr 2019 vor – Bei mehr als 700 Betriebskontrollen gefordert

12. März 2020 | Gesellschaft, Ludwigshafen

Im vergangenen Jahr 2019 waren die städtischen Lebensmittelkontrolleur*innen des Bereichs Öffentliche Ordnung bei rund 720 Betriebskontrollen (2018: rund 740) im Einsatz. Bei den unangemeldeten Kontrollen überprüften sie Betriebe, die entweder Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen. Derzeit gibt es in Ludwigshafen mehr als 1.700 dieser sogenannten lebensmittelrechtlichen Betriebe, die regelmäßig überprüft werden. Die Kontrollfrequenz ist abhängig von der Sensibilität der jeweils produzierten und gehandelten Waren, der Betriebsgröße, der Wirksamkeit betrieblicher Eigenkontrollen sowie den Erfahrungen, welche die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz in den vergangenen Jahren in und mit den Betrieben machte.

Darüber hinaus sind die Lebensmittelkontrolleur*innen zuständig für Unternehmen, die Bedarfsgegenstände und Kosmetika herstellen oder damit handeln.  Die Lebensmittelkontrolle überwacht und beprobt diese Betriebe in gleicher Weise wie Lebensmittelbetriebe. Von April bis Oktober sind die Kontrolleur*innen zudem alle zwei Wochen am Wochenende unterwegs, um Vereins- und Straßenfeste lebensmittelrechtlich zu prüfen. Auch der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln an zirka stadtweit 300 Verkaufsstellen zählt zum Aufgabenbereich der Lebensmittelkontrolle.

 

 

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Die Lebensmittelkontrolle als Beraterin und Aufklärerin der Betriebe

In 17 (2018: 20) Fällen berieten Mitarbeiter*innen der Lebensmittelkontrolle Betriebe und halfen beispielsweise dabei, Verstöße gar nicht erst zustande kommen zu lassen und mögliches Fehlverhalten schon im Entstehen zu verhindern. Im Zuge präventiver Maßnahmen werden die Betriebe über das Lebensmittelrecht aufgeklärt und erhalten Verbesserungshinweise, damit sie bestenfalls überhaupt keine Beanstandungen oder Verstöße entstehen lassen.

Die Lebensmittelkontrolle überprüft den Handel mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen darauf hin, ob die dafür vorgeschriebenen rechtlichen Bestimmungen erfüllt werden. „Die sorgfältige Arbeit der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure ermöglicht den Menschen in Ludwigshafen, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen sowie so zu genießen, ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen für sich befürchten zu müssen“, hebt Kämmerer und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz hervor. „Gerade wenn es um solch sensible Sachen wie Lebensmittel geht, ist unser Ziel, den größtmöglichen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.“

Martin Graf, Leiter des Bereichs Öffentliche Ordnung, unterstreicht, dass die Kontrolleur*innen kontinuierlich engen Kontakt mit den lebensmittelrechtlichen Betrieben halten. „Das erlaubt uns, frühzeitig auf Fehler etwa bei der Lebensmittelproduktion oder -zubereitung hinzuweisen und etwaige später auftretende Schäden zu minimieren.“

 

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Peter Steinmetz, seit 1. Februar 2020 Abteilungsleiter Gaststätten, Lebensmittelüberwachung und Gesundheit, fügt hinzu, die Ludwigshafener Lebensmittelüberwachung unterliege dem Qualitätsmanagement des Landes Rheinland-Pfalz und treffe zusätzlich eigenständig Vorkehrungen, um eine effiziente Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Betriebe zu gewährleisten. „Durch ein stetiges internes Monitoring arbeiten wir daran, unsere Qualität der Lebensmittelkontrolle immer weiter zu verbessern und die Methoden zu verfeinern“, erklärt Steinmetz.

14 Bußgelder ausgesprochen – Eine Betriebsschließung angeordnet

Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure nahmen im vergangenen Jahr bei der Überprüfung von lebensmittelrechtlichen Betrieben 651 Proben (2018: 648), die das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt in seinen Instituten analysierte. Im Zuge der Planproben gelangen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelkontrolle zusätzlich in zahlreiche Betriebe, wo sie neben der Probennahme ebenso auch auf zu beanstandende Missstände achten, diese – falls vorhanden – ansprechen und beheben lassen.

Generell sind Planproben – Proben auf der Grundlage eines Jahresprobenplans des Landesuntersuchungsamtes – von Proben zu unterscheiden, die aus besonderem Anlass, zum Beispiel wegen einer Beschwerde genommen werden. Die Lebensmittelkontrolle ging 2018 insgesamt 55 (2018: 47) Beschwerden aus der Bevölkerung nach. In weniger als der Hälfte dieser Fälle gab es von Seiten der

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Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure etwas zu beanstanden, beim Rest der Beanstandungen waren Nachbesserungen fällig. Die Lebensmittelkontrolle geht grundsätzlich jeder Beschwerde nach und überprüft vor Ort, ob tatsächlich ein zu beanstandender Zustand vorliegt. Falls dem so ist, sorgen die Kontrolleur*innen für Abhilfe.

Die Lebensmittelkontrolleur*innen leiten Maßnahmen wie Nachkontrollen, Ordnungswidrigkeitsverfahren und/oder Verwaltungsverfahren ein, wenn sie gravierende Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen feststellen. Abhängig von Schwere und Art des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Im Jahr 2019 fanden 77 (2018: 92) kostenpflichtige Nachkontrollen statt und 14 Bußgeldverfahren (2018: 14) wurden eingeleitet. In einem Fall (2018: kein Fall) wurde eine Betriebsschließung angeordnet.

Lebensmittelrechtliche Rückrufe in 93 Fällen überwacht

Die Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz stellte in 93 Fällen sicher, dass lebensmittelrechtliche Rückrufe, die durch Herstellerfirmen oder das Landesuntersuchungsamt ergingen, auch erfolgten. Die Kontrolleur*innen verfassten im vergangenen Jahr 28 lebensmittelrechtliche Baustellungnahmen, die Um- oder Ausbauten in Betrieben betrafen, für welche die Lebensmittelkontrolle zuständig ist. Zum Beispiel galt es Wege, auf denen innerhalb des Betriebs die Waren zur Kundschaft gelangen, zu begutachten oder lebensmittelrechtliche Aspekte verbunden mit baulichen Änderungen zu bewerten. Zwei Mal wurden Testate für Kindertagesstätten und Kindergärten erstellt,

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 in denen Speisen in Umlauf gebracht werden. Dabei handelte es sich um lebensmittelrechtliche Kontrollen der in der Institution ausgegebenen Verpflegung, der Essenlieferanten sowie der Zubereitung.

 

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