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Mannheim: Aktuelle Information zu Corona, 24.03.2020

25. März 2020 | Gesellschaft, Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Allgemeinverfügung

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 157

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 24.03.2020, 16.00 Uhr, 10 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Die 10 heute neu nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 157.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Allgemeinverfügung – Hinweise zum Aufenthaltsverbot an besonders belebten Orten

Die Rechtsverordnung des Landes hat ein Kontaktverbot erlassen, das bedeutet, dass unter Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern und der vorgegebenen Personengrenze von zwei Personen beziehungsweise bei Familien und Personen, die in einem Hausstand leben, das Spazierengehen, Joggen oder Gassigehen mit dem Hund erlaubt ist.
Die Stadt Mannheim hat für besonders belebte Orte zusätzlich eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach gilt Folgendes:
– Rheinterrassen (auf den Wiesen am Rheinufer zwischen Rheinterrassen/Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn des Waldparks) und Neckarwiese (am Nordufer zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke):
Auf den Gehwegen darf man unter Einhaltung der oben genannten Regelungen weiterhin spazieren gehen, joggen, mit dem Hund Gassi gehen oder sich auf Bänke setzen.
– Friedrichsplatzanlage (unterer, tieferliegender Bereich des Wasserturmgeländes) und Paradeplatz:
Die Wege um die Anlage und den Platz sind offen und frei begehbar.
Die zusätzlichen Maßnahmen für in der Regel besonders belebte Orte wurden getroffen, weil dort die Durchsetzung der Kontaktverbote der Rechtsverordnung nur schwer zu kontrollieren und durchzusetzen ist. Mit der Vermeidung solcher Situationen wird auch das Infektionsrisiko reduziert.

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