Mannheim schafft bis zu 220 zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder
Stadt baut Schulkindbetreuung aus und bereitet sich auf neuen Rechtsanspruch vor
Mannheim erweitert sein Angebot in der Schulkindbetreuung deutlich: Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Einrichtung von bis zu elf zusätzlichen Betreuungsgruppen für Grundschulkinder beschlossen. Damit können bis zu 220 weitere Betreuungsplätze geschaffen werden – ein Ausbau in dieser Größenordnung, den es in Mannheim seit rund 20 Jahren nicht mehr gegeben hat.
Der Ausbau erfolgt vor dem Hintergrund des erstmals geltenden bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab dem kommenden Schuljahr wird dieser Anspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe umgesetzt.
„Mit bis zu 220 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder wollen wir nicht nur den Rechtsanspruch in Klasse eins erfüllen, sondern ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Familien schaffen“, erklärt Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Ein verlässliches Angebot sei eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Langfristig soll der Rechtsanspruch in Mannheim vor allem über den Ausbau von Ganztagsschulen erfüllt werden. Mit der Waldhofschule startet zum kommenden Schuljahr die 14. Mannheimer Grundschule in den Ganztagsbetrieb. Weitere Schulen befinden sich bereits in Vorbereitung.
„Hinter jeder guten Ganztagsgrundschule steht ein pädagogischer und baulicher Entwicklungsprozess“, betont Grunert. Deshalb sei es notwendig, den Ausbau der Betreuungsplätze parallel konsequent weiterzuführen.
Ermöglicht werden die neuen Betreuungsgruppen unter anderem durch den Wegfall der Frühbetreuung an Halbtagsschulen, zusätzliche räumliche Kapazitäten im Rahmen des kooperativen Ganztags sowie eine verbesserte Landesförderung für die Betreuung von Kindern der ersten Klassenstufe ab dem kommenden Schuljahr.
Geplant ist der Ausbau in den Stadtteilen Gartenstadt, Schönau, Neckarstadt-Ost, Käfertal, Feudenheim, Rheinau und Friedrichsfeld.
Hintergrund des Ausbaus ist das im Oktober 2021 in Kraft getretene „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“. Danach wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise eingeführt. Kinder, die ab diesem Zeitpunkt eingeschult werden, haben bis zum Beginn der fünften Klasse Anspruch auf Förderung in einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung.










