Mannheim verlängert Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum bis 2031
Der Mannheimer Gemeinderat hat die Verlängerung der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum um weitere fünf Jahre beschlossen. Damit kann die Stadt auch künftig gegen die nicht genehmigte Nutzung von Wohnungen als Ferienunterkünfte oder Gewerberäume, gegen längerfristigen Leerstand sowie gegen den Abbruch von Wohnraum vorgehen.
Baubürgermeister Ralf Eisenhauer betont die Bedeutung der Regelung für den Wohnungsbestand: „Mit der Verlängerung des Zweckentfremdungsverbots erhält Mannheim ein bewährtes Instrument zum Schutz des vorhandenen Wohnungsbestandes. Ziel bleibt es, vermeidbare Wohnraumverluste zu verhindern und zweckentfremdete Wohnungen wieder einer regulären Wohnnutzung zuzuführen.“
Satzung gilt bis Oktober 2031
Die Zweckentfremdungsverbotssatzung gilt in Mannheim seit Oktober 2021 und ist Teil der städtischen wohnungspolitischen Strategie für bezahlbaren Wohnraum. Sie soll bestehenden Wohnraum schützen und sicherstellen, dass Wohnungen wieder ihrer vorgesehenen Nutzung zugeführt werden.
Die geänderte Satzung ist seit dem 14. Oktober 2026 in Kraft und gilt bis zum 13. Oktober 2031.
Gutachten bestätigt anhaltenden Wohnraummangel
Voraussetzung für die Verlängerung einer solchen Satzung nach dem Zweckentfremdungsgesetz Baden-Württemberg ist eine bestehende Wohnraummangellage. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten des GEWOS Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung kommt zu dem Ergebnis, dass der Mannheimer Wohnungsmarkt weiterhin von Wohnraummangel geprägt ist.
Aufgrund der erwarteten Bevölkerungsentwicklung und der Prognosen zum künftigen Wohnungsbau wird weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnraum ausgegangen. Nach Angaben der Stadt lässt sich der Bedarf nicht allein durch den Neubau von Wohnungen decken. Als Gründe werden der vorausschauende Umgang mit verfügbaren Flächen und die stark gestiegenen Baupreise genannt.
Stadt kann gegen Zweckentfremdung vorgehen
Die Satzung ermöglicht es der Stadt Mannheim, Verdachtsfälle zu prüfen, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren durchzuführen und bei Bedarf ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Damit soll verhindert werden, dass vorhandener Wohnraum dem regulären Wohnungsmarkt dauerhaft oder unzulässig entzogen wird.









