Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg
BW. (zg) Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 beginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900 Gemeinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt.
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung.
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab?
Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aus. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.