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Neue Corona-Verordnung Studienbetrieb in Kraft getreten

26. Februar 2022 | Corona Pandemie, Leitartikel

Studierende wie Lehrende können sich auf ein Sommersemester in Präsenz einstellen. Nachdem die Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst und mit Bedacht Einschränkungen gelockert hat, hat das Wissenschaftsministerium die Corona-Verordnung Studienbetrieb angepasst. Es gelten an den Hochschulen und Universitäten im Land die für die Warnstufe getroffenen Regelungen.

„Damit bin ich sehr zuversichtlich, dass das Sommersemester an den Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg wieder ein Semester der Präsenz sein wird“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag (25. Februar) in Stuttgart. Die Studierenden können ihre Hochschulen wieder unmittelbar vor Ort erleben. In der aktuell geltenden Warnstufe gelten folgende Regeln:

  • 3G für Lehrveranstaltungen
  • 3G an Lernplätzen, in Archiven und Bibliotheken
  • 3G-Regel in Mensen und Cafeterien
  • Möglichkeit der Hochschulen zu Stichprobenkontrollen des 3G-Status bei allen Lehrveranstaltungen
  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern

Ab sofort entfällt die Pflicht zur Voranmeldung für den Zugang zu studentischen Lernplätzen. Die Hochschulen haben aber die Möglichkeit, den Zugang von einer Voranmeldung abhängig zu machen. „Die aktuelle Entwicklung lässt diese Öffnung zu, die für Studierende wie Hochschulen den bürokratischen Aufwand weiter reduziert. Schon bei der letzten Aktualisierungsrunde konnten wir auf die Pflicht zur Kontaktdatennachverfolgung verzichten“, erklärte die Ministerin.

„Basisstufe gleich Wegfall von 3G“

Für den Fall weiter rückläufiger Inzidenzen wurde in der Verordnung bereits festgelegt, dass mit Eintritt der Basisstufe die 3G-Regelung für den Studienbetrieb ersatzlos entfällt. Was als Basisschutz bleibt, ist die Maskenpflicht. „Basisstufe gleich Wegfall von 3G!“, kündigte Theresia Bauer an.

Mit Blick auf das kommende Sommersemester ergänzte die Ministerin: „Mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir nun auch bereits für die Basisstufe gesetzt haben, richten wir – bei hoffentlich weiter sich verbessernden Zahlen – das eindeutige Signal an alle Studierende, dass im Sommersemester der Präsenzbetrieb wieder ganz klar die Regel sein kann – und sein wird.“

Weitere Informationen:

Die Corona-Warnstufe gilt, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) den Wert 4 erreicht oder überschreitet oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Der Übergang von der Corona-Warnstufe in die Basisstufe wird erfolgen, wenn beiden obigen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden.

Die jeweils aktuelle Corona-Verordnung Studienbetrieb findet sich auf der Internetseite des Wissenschaftsministeriums.

Quelle: Wissenschaftsministerium BW

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