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Pfaffengrund: Entwicklung des Stadtwerke-Heidelberg-Geländes

16. Juli 2019 | Heidelberg, Leitartikel, Politik

Gemeinderat stimmt städtebaulichem Vertrag zu

 

Symbolfoto: Buchner

Auf einem Teil des Stadtwerke-Heidelberg-Geländes nördlich der Eppelheimer Straße stehen Veränderungen an. Der kommunale Energieversorger errichtet dort den Energiepark Pfaffengrund mit neuen Erzeugungs- und Speicheranlagen für eine zukunftsfähige Energieversorgung und plant in diesem Zug das Areal neu. Die Stadt Heidelberg möchte mit Teilen der Fläche das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet Pfaffengrund ausbauen. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, hatte der Gemeinderat bereits die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags. Diesem stimmte der Gemeinderat nun in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 einstimmig bei zwei Enthaltungen zu.

 

Die Fläche des geplanten Bebauungsplans umfasst den südlichen Teil des Geländes. Das Areal befindet sich zwischen Hans-Bunte-Straße, Henkel-Teroson-Straße und Eppelheimer Straße. Die Stadtwerke Heidelberg bauen dort aktuell den Energie- und Zukunftsspeicher, der als Projekt der Internationalen Bauausstellung Heidelberg realisiert wird und mit dem International Architecture Award 2018 ausgezeichnet wurde. Darüber hinaus ist der Bau mehrerer Blockheizkraftwerke, kombiniert mit Wärmepumpen und „Power-to-Heat“-Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wärme, vorgesehen. Im Vordergrund des Vorhabens stehen die Umsetzung der Energiekonzeption 2020/2030 des Unternehmens sowie die gemeinsamen Klimaschutzziele der Stadt und der Stadtwerke Heidelberg.

 

In den vergangenen Jahren wurden Teile des Areals bereits für andere Nutzungen verkauft. Etwa für einen Bau- und Gartenmarkt, ein Firmengebäude für Sanitäts-, Orthopädie- und Rehatechnik sowie ein neues Feuerwehrgebäude. Wegen der Nähe zum Wohngebiet Pfaffengrund und zur Bahnstadt könnten künftig weitere, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe angesiedelt werden. Die Erschließung der Grundstücke würde über eine Betriebsstraße erfolgen, die öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Für den Artenschutz sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen – etwa durch Bepflanzungen der umliegenden Straßen mit Bäumen, extensive Dachbegrünungen und die Anbringung von Nistkästen.

 

 

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