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Pressemitteilung Steueramt

5. Januar 2024 | Das Neueste, Schwetzingen, Wirtschaft

In diesen Tagen erhalten die Haus- und Grundstückseigentümer sowie Hundehalter die Steuerbescheide für das Jahr 2024.

Grundsteuerbescheid aufbewahren
Es ist wichtig, den Grundsteuerbescheid aufzubewahren, da dieser in der Regel für mehrere Jahre gültig ist. Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur bei einem Eigentumswechsel oder einer Änderung des Steuerbetrags ausgestellt. Die Hebesätze für die Grundsteuer B (460 %) und Grundsteuer A (300 %) bleiben unverändert. Die Bescheide werden ab dem 11.01.2024 zugestellt.

Infos für Hundehalter
Für Hundehalter gilt, dass die blauen Hundemarken mit der Aufschrift 2022-2024 weiterhin gültig sind. Im Falle eines Verlusts kann gegen eine Gebühr von 5 Euro eine Ersatzmarke bei der Steuerabteilung angefordert werden. Es besteht eine Meldepflicht, und Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß anmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch hier werden die Bescheide ab dem 11.01.2024 zugestellt.

Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert
Für die Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die zuletzt ausgestellten Bescheide bleiben gültig, und der Hebesatz beträgt unverändert 420 %.

Vergnügungssteuer
Ebenso werden bei der Vergnügungssteuer keine Jahresbescheide erstellt.

Info
Für weitere Informationen steht die Steuerabteilung im Rathaus unter den Telefonnummern 06202/87-154 oder 06202/87-145 zur Verfügung.

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