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Reinigung der Planken: Stadt bessert nach

24. Juli 2019 | Allgemeines, Leitartikel, Mannheim

Die Stadt ist mit der Sauberkeit in den Planken nicht zufrieden und wird, wie angekündigt, nachjustieren, um die hochfrequentierte Fußgängerzone und Einkaufsmeile attraktiv und sauber zu erhalten. So wird die bisher fugenschonende Reinigungsweise durch eine intensivere Nassreinigung ersetzt, indem die maschinelle Schrubbreinigung und die Spülung mit höherem Ansaugdruck und mehr Wasser durchgeführt werden. Damit erwartet die Stadtreinigung bei der Sauberkeit des neuen Bodenbelags eine wesentliche Verbesserung. Die Häufigkeit der Nassreinigung wird an gut frequentierten Wochenenden sowie zu besucherstarken Veranstaltungen wie Stadtfest und Meisterschaftsfeiern erhöht.

Um nachhaltig ein sauberes und ansprechendes Erscheinungsbild der Planken zu gewährleisten, ist darüber hinaus ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen, zu dem sowohl die Stadt als auch die Gewerbetreibenden und die Bevölkerung einen Beitrag leisten müssen. Dazu gehört auch, den nach wie vor hohen, unzulässigen Verkehr von Kraftfahrzeugen dauerhaft aus den Planken zu entfernen. Der erfolgreiche Versuch mit Pollern, die Zufahrt über die Nebenstraßen einzuschränken, soll daher bis zur Sanierung der Seitenstraßen mit mobilen Einrichtungen dauerhaft umgesetzt werden. Ebenso sollen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Akteuren Auflagen für temporäre Baustellen und Großveranstaltungen erarbeitet werden, da diese Nutzungen den Bodenbelag erheblich verschmutzen und nachhaltig Spuren hinterlassen.

Insbesondere die zivilen Kontrollen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zeigen Erfolge und werden intensiv fortgeführt, um sowohl gegen das Wegwerfen von Zigarettenkippen und Kaugummis vorzugehen als auch die unzulässige Einfahrt in die Planken zu verhindern. Die Bereitstellung von Gewerbeabfall – häufig lange vor der Abholung – führt zu Verschmutzungen und ist mit den Gewerbetreibenden optimiert zu vereinbaren, ebenso die eigenverantwortliche Reinigung in einem bestimmten Radius für Verkaufsstellen mit Speisen „to go“. Die Gastronomiebetriebe mit Außenbetrieb sind vertraglich zur Reinigung dieser Sondernutzungsfläche verpflichtet. Um ein einheitliches Reinigungsergebnis zu gewährleisten, prüft die Verwaltung, der Gastronomie anzubieten, ergänzend einmal pro Woche die Fläche mit zu reinigen, wenn die Bestuhlung wegräumt wird.

Die Besucherinnen und Besucher der Planken tragen zu einem sauberen und ansprechenden Erscheinungsbild bei, wenn sie ihre Abfälle in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter entsorgen und sich rücksichtsvoll verhalten.

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