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Rheindammsanierung: Beginn der Offenlage ab 20. Oktober

13. Oktober 2022 | Mannheim

Die Offenlage der Antragsunterlagen beginnt ab 20. Oktober 2022 und geht bis einschließlich 21. November 2022. Möglichkeit für Einwendungen bis einschließlich 21. Dezember 2022

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant die „Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXXIX“ in Mannheim. Damit sollen die Standsicherheit und die Zugänglichkeit des Dammes im Hochwasserfall verbessert werden. Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Der Antrag auf Planfeststellung ist bei der Stadt Mannheim bei der unteren Wasserbehörde im Februar 2021 eingegangen und wurde in einem ersten Schritt formell auf Vollständigkeit geprüft. Nachdem Überarbeitungen seitens Regierungspräsidium Karlsruhe nötig waren, kann der Antrag nun als vollständig bewertet und offengelegt werden.

Offenlage ab 20. Oktober

Die Bürgerinnen und Bürger können sowohl vor Ort im Technischen Rathaus Mannheim als auch online Einsicht nehmen.

Vor Ort im Technischen Rathaus:
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 20. Oktober 2022 bis einschließlich 21. November 2022 bei der Stadtverwaltung Mannheim, Technisches Rathaus Mannheim, im Erdgeschoss-Foyer im Bereich des Haupteingangs, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Eine Anmeldung zur Einsicht ist nicht nötig.

Online:
Parallel dazu werden die Antragsunterlagen ab 20. Oktober 2022 auf der Internetseite www.mannheim.de/rheindamm abrufbar sein. Auf der Seite www.uvp-verbund.de unter dem Suchbegriff „Mannheim Rheinhochwasserdamm“ wird der Antrag ebenfalls zu finden sein.

Einwendungen bis 21. Dezember 2022

Einwendungen gegen die Planung können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Oktober 2022 bis einschließlich 21. Dezember 2022 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mannheim, Technisches Rathaus Mannheim, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim erhoben werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Eingangsdatum, nicht das Datum des Poststempels. Aus den Einwendungen soll hervorgehen, welche Belange berührt sind. Eingegangene Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde geprüft und erfasst. Eine Eingangsbestätigung wird nicht erteilt. Es wird gebeten, den Betreff „Ertüchtigung RHWD XXXIX“ auf den Schreiben aufzuführen. Zudem wird gebeten, auf schriftlichen Äußerungen und Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „202110543“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Die eingegangenen Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde kategorisiert und an das Regierungspräsidium Karlsruhe übermittelt. Die Stellungnahmen der Behörden und Verbände werden anschließend in einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger erörtert. Erst ganz am Schluss dieses komplexen Prozesses und nach Abwägung aller Argumente erfolgt eine Entscheidung über den Planfeststellungsantrag durch die Stadt Mannheim als Planfeststellungsbehörde.

Weitere hilfreiche Informationen zur Offenlage sind in der „Öffentlichen Bekanntmachung“ zu finden.

Quelle: Stadt Mannheim

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