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Sanierung der Fahrbahndecke in Teilen der Mannheimer Innenstadt und Umgestaltung der Parkflächen am Straßenrand

10. August 2022 | Mannheim

Der Stadtraumservice Mannheim saniert ab Ende August 2022 die Fahrbahnen der östlichen Oberstadt als ersten von vier Abschnitten in der Mannheimer Innenstadt. Die für den Einzelhandel wichtige Kunststraße ist von der Sanierung nicht betroffen und ist jederzeit nach der aktuellen Verkehrsführung befahrbar. Um künftig mehr Platz auf den Gehwegen zu schaffen, setzt die Stadt Mannheim im Zuge dessen den Erlass des Verkehrsministeriums zur Neuordnung des Gehwegparkens um. Wie in allen anderen Städten Baden-Württembergs ist dann das Parken auf Gehwegen nur noch dort möglich, wo es ausgewiesen ist.

Der erste Abschnitt für die Sanierung der Fahrbelags erstreckt sich von der Schlossgartenstraße unterhalb der L-Quadrate bis zur in nördlicher Richtung gelegenen Kunststraße sowie von Ost nach West vom Kaiserring bis zur verlängerten Breiten Straße. Um Anwohner, Handel, Gastronomie und Gewerbe so gering wie möglich zu behindern, wird die Maßnahme in acht kleinen Bauabschnitten durchgeführt:

BA 1 – geplant KW35 – N1 und N6 (Parallelstraße Kunststraße)
BA 2 – geplant KW 35 bis 36 – L11/L13 und L13/L15
BA 3 – geplant KW 35 bis 36 – M5 und M7
BA 4 – geplant KW 36 bis 37 – N1/N2 bis L1/L2, N2/N3 bis L2/L3 sowie M3/L3
BA 5 – geplant KW 36 bis 37 – M6/M7 bis L10/L12, L8/L10, L10/L12 sowie L12/L14
BA 6 – geplant KW 37 bis 38 – N3/N4, N4/N5 sowie N5/N6 bis L6/L8
BA 7 – geplant KW 37 bis 38 – L5/L7, L7/L9 sowie L9/L11
BA 8 – geplant KW 38 – M3/M4 bis L3/L4, M4/L4, M4/M4a sowie M4/M5 bis L4/L6

Während der rund fünf- bis achttägigen Bauzeit pro Bauabschnitt muss die Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr unterbrochen werden. Zu Fuß sind die einzelnen Straßen und Hauseingänge jederzeit erreichbar.

Die stark beschädigten Fahrbahnen werden mit einer etwa ein Zentimeter dünnen Schicht aus Kaltasphalt versehen und dadurch vor eintretendem Wasser geschützt. Der Fahrkomfort wird ebenfalls verbessert.

Neuordnung des Straßenrandparkens

In diesem Zusammenhang wird die vom Verkehrsministerium in allen baden-württembergischen Städten erlassene Neuordnung des Straßenrandparkens umgesetzt. Das bedeutet: Parken auf Gehwegen wird perspektivisch nicht mehr geduldet und ist nur noch dort möglich, wo es ausdrücklich ausgewiesen ist. Zudem verfolgt die Stadt Mannheim das Ziel, die Gehwege sukzessiv barrierefrei zu gestalten. Eine Mindestbreite von 1,5 Meter ermöglicht eine bequeme Nutzung für mobilitätseingeschränkte Bürger sowie Personen mit Kinderwägen.

Die geplante Neuordnung als stadtweites Vorgehen beinhaltet alle Straßen, in denen bislang halbseitig auf dem Gehweg geparkt wurde – ohne dass dies explizit erlaubt war. Sofern ausreichende Breiten im Straßenraum vorhanden sind, sieht die Planung eine Legalisierung des Gehwegparkens mittels Beschilderung oder Markierung vor. Ist dies nicht der Fall, werden hier die straßenbegleitenden Parkstände nur noch einseitig am Fahrbahnrand markiert.

In einem ersten Informationsschreiben wurden alle Anwohner sowie Gewerbetreibenden über die anstehenden Arbeiten informiert. Um einen transparenten Informationsfluss zu gewährleisten, wird eine zusätzliche Anrainerinformation für jeden Bauabschnitt mit der tatsächlichen Ausführungszeit ca. 4-6 Tage vor Baubeginn an die entsprechenden Anlieger verteilt.

Weitere Informationen, aktuelle Zeitpläne oder Änderungen in der Ausführung der Fahrbahndeckensanierung können jederzeit unter www.mannheim.de (Stichwort „Baumaßnahmen und Verkehrseinschränkungen“) online abgerufen werden.

Quelle: Stadt Mannheim

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