Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 22. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Schwetzingen: Gefahren durch Herbstlaub vermeiden

25. November 2019 | Leitartikel, Natur & Umwelt, Schwetzingen, Wirtschaft

Stadtverwaltung: Auch im Herbst sind die Gehwege frei zu halten / Kanaleinläufe nicht zukehren

 

Wer freut sich nicht an der Herbstsonne, den bunten herabfallenden Blättern und stapft gerne durch die Laubhaufen?

Leider hat dies auch seine Schattenseite: Aufgrund von rutschigem, nassen Laub kommt es immer wieder zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden. Darauf weist die Stadt in ihrer aktuellen Meldung explizit hin. Besonders für Fußgänger und Fahrradfahrer dürfe die Gefahr nicht unterschätzt werden. Haftbar ist dann der Grundstückseigentümer, der den Gehweg oder eine vergleichbare Fläche nicht gereinigt hat. Denn nicht nur bei Eis und Schnee besteht die sogenannte Räumpflicht, sondern auch bei sonstigen Verschmutzungen, wie z.B. durch Herbstlaub. Der Gehweg bzw.  eine entsprechende Fläche von zwei Meter Breite, ist frei zu räumen und sauber zu halten. Das Laub darf aber nicht einfach auf die Straße gekehrt werden, da sonst die Kanalisation verstopft, sondern ist sachgerecht über die zur Verfügung stehenden Müllbehälter zu entsorgen.

Auch die Stadt ist natürlich laufend aktiv. Um die Stadt sicherer zu machen ist die Kehrmaschine der Stadt ab 6.00 Uhr morgens um Einsatz. Ein Schwerpunkt liegt in der Innenstadt, wo die Frequenz besonders hoch und aufgrund der Vielzahl der Bäume oft tägliches Kehren erforderlich ist. In der nächsten Priorität folgen die weiteren Stadtgebiete. Hier ist es umso wichtiger, dass die Anwohner selbst zum Besen greifen.

In der Hoffnung auf einen weißen Winter, sollten sich die Grundstückseigentümer auch schon frühzeitig für die kalte Jahreszeit wappnen, empfiehlt die Stadt. Gestreut werden darf übrigens nur mit abgestumpftem Material wie Sand, Splitt oder Asche, Streusalz darf nur bei Eisregen und extremer Glätte verwendet werden.

Für Fragen zum Umfang der Räum- und Streupflicht steht Ihnen die Verkehrsbehörde der Stadt Schwetzingen unter 06202 – 87-251 oder per Mail [email protected] zur Verfügung.

Das könnte Sie auch interessieren…

Tourismus in Schwetzingen weiterhin auf hohem Niveau

Schwetzingen bleibt beliebtes Reiseziel in der Region Schwetzingen behauptet auch weiterhin seine starke Position als attraktives Reiseziel in der Metropolregion Rhein-Neckar. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg wurden im Jahr 2025...

Haukur Thrastarson bleibt bis 2028 ein Löwe

Rhein-Neckar Löwen verlängern mit Haukur Thrastarson bis 2028 Die Rhein-Neckar Löwen setzen weiter auf Kontinuität und Zukunftsplanung: Rückraumspieler Haukur Thrastarson hat seinen Vertrag vorzeitig bis 2028 verlängert. Damit bleibt einer der aktuell wichtigsten...

Johann-Michael-Zeyher-Grundschule: Gemeinderat beschließt Ausbau

Gemeinderat beschließt Schul-Ausbau und weitere Investitionen in Schwetzingen Der Gemeinderat Schwetzingen hat den Ausbau der Johann-Michael-Zeyher-Grundschule zur Ganztagsschule beschlossen. Grundlage ist ein überarbeitetes Raumkonzept, das auf eine wirtschaftliche...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert