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Sozialdezernentin weist auf Erhöhung des Wohngelds hin

16. Februar 2020 | Allgemeines

 

 

Wohngeld wird einkommensschwachen Menschen gewährt, und zwar entweder als Mietzuschuss (für Mieter*innen) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Wohneigentümer*innen). Die Bundesregierung hat das Wohngeld zum 1. Januar 2020 erhöht, darauf möchte Beate Steeg, Dezernentin für Soziales und Integration, hinweisen. Sie möchte einkommensschwache Singles und Familien ermuntern zu prüfen, ob sie zum Kreis der Berechtigten gehören. Ob Wohngeld gewährt wird und wie viel, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab, der Höhe des Gesamteinkommens der Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

Die Wohngeldleistung erhöht sich laut Bundesregierung durch die Reform um durchschnittlich 30 Prozent und die Höchstbeträge für Miete und Belastung sind angehoben worden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geht davon aus, dass rund 660.000 Haushalte von der Wohngeldreform 2020 profitieren, darunter seien rund 180.000 Haushalte, die erstmals oder wieder Wohngeld erhalten. Wohngeld wird nur an Menschen ausgezahlt, die keine Transferleistungen des Staates (wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Informationen gibt es bei der Wohngeldstelle der Stadt Ludwigshafen im Stadthaus Nord, Zimmer 204 bis 210, E-Mail an wohngeldstelle@ludwigshafen.de. Die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle sind montags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie bei Bedarf nach Terminvereinbarung.

 

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