Im Rhein-Neckar-Kreis gilt ab Freitag, 14. November, in sieben Kommunen entlang des Rheinverlaufs eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Betroffen sind Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises veröffentlicht.
Hintergrund ist der Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei insgesamt vier verendeten heimischen Wildvögeln in Mannheim und im Ortenaukreis. Um das Risiko einer Ansteckung von Hausgeflügel zu verringern, wurde in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärbehörden und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) eine risikoorientierte Aufstallungszone entlang des Rheinverlaufs eingerichtet.
„Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern“, erklärt Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. „Gerade in Rheinnähe ist das Risiko erhöht, dass Wildvögel Krankheitserreger einschleppen. Wir bitten alle Geflügelhalter, die Vorgaben konsequent umzusetzen und besonders auf die Biosicherheit zu achten.“
Pflichten für Geflügelhalter:
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Haltung in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die den Kontakt zu Wildvögeln verhindern
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Gilt für gewerbliche und private Bestände
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Ziel: Schutz vor Eintrag des Virus in Hausgeflügel
Biosicherheitsmaßnahmen:
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Schutz vor direktem und indirektem Kontakt mit Wildvögeln
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Betreten der Ställe nur mit betriebsspezifischer Kleidung und Schuhwerk
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Händewaschen beim Betreten und Verlassen
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Futter, Einstreu und Geräte wildvogelgeschützt aufbewahren
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Tränken nur mit Leitungswasser
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Betriebsfremde Personen und Haustiere fernhalten
Lageentwicklung:
In Baden-Württemberg wurden zuletzt mehrere infizierte Wildvögel gefunden. Aufgrund der aktuellen Wildvogelbewegungen ist mit einer möglichen weiteren Ausbreitung zu rechnen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beobachtet die Situation weiterhin engmaschig. Das Monitoring von verendeten und erlegten Wildvögeln wird fortgeführt.
Hinweis für Bürgerinnen und Bürger:
Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und das zuständige Veterinäramt informieren. Dies ist wie folgt möglich: [email protected] oder telefonisch unter 06221/522-4265.
Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung
Weitere Infos zur Vogelgrippe auch unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de












