Waldbrandgefahr: Stadt erinnert an Grillverbot
Die Stadt Mannheim weist aufgrund der aktuellen Trockenheit und des bevorstehenden sonnigen Wochenendes auf das geltende Grillverbot im öffentlichen Raum hin.
Sobald der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht ist – aktuell der Fall – gilt laut Polizeiverordnung ein generelles Verbot für das Grillen auf öffentlichen Flächen. Betroffen sind insbesondere:
- Grillplätze und Feuerstellen in den Wäldern
- Badeseen
- Bereiche am Neckar
Die jeweilige Gefahrenstufe kann sich je nach Wetterlage täglich ändern und ist beim Deutschen Wetterdienst abrufbar.
Der städtische Ordnungsdienst kündigt Kontrollen an. Verstöße gegen das Grillverbot werden mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet.
Zusätzlich gilt:
- Rauchen im Wald ist von März bis Oktober grundsätzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Gefahrenlage.
- Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen jederzeit freigehalten werden.
- Fahrzeuge dürfen nicht auf trockenen Grünflächen oder abseits befestigter Wege geparkt werden, da Brandgefahr durch heiße Fahrzeugteile besteht.
Die Stadt appelliert eindringlich an die Bevölkerung, die Regeln einzuhalten, um Brandgefahren zu vermeiden.












