Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 04. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Wegen Überschreitens des Inzidenzwertes von 50 im Rhein-Neckar-Kreis: Empfehlungen des Landratsamts an seine 54 Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung

25. Oktober 2020 | Leitartikel, Metropolregion, Politik

Symbolfoto: Buchner

In den vergangenen Tagen ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg schnell angestiegen. Im Landkreis wurde der kritische Inzidenzwert von 50 erstmals am Samstag, 24. Oktober, überschritten (55,1). Aktuell liegt er (Stand: 25. Oktober 2020) bei 60,2 im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg bei 74,3 (Stadt- und Landkreis zusammen 63,4). Die Sieben-Tage- Inzidenz setzt die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl und ist eine wichtige Messzahl für die Bewertung des Infektionsgeschehens.

 

Nachdem jetzt kreisweit die wichtige Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten ist, müssen nach einer Vorgabe des Landes Baden-Württemberg nun gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate weitere beschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Diese hat der Rhein-Neckar-Kreis am Wochenende seinen kreisangehörigen Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung zukommen lassen.

 

Abweichend von der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes ist darin insbesondere der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen geregelt. Hier gibt es nun eine Sperrstunde, das heißt der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Selbiges gilt für den Konsum von Alkohol in gewissen räumlichen Geltungsbereichen (z.B. an stark frequentierten öffentlichen Plätzen). Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen und auf Wochenmärkten sowie an bestimmten Plätzen, wobei die genauen Geltungsbereiche die jeweilige Kommune festlegt.

 

Die Allgemeinverfügung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Regelungen der Allgemeinverfügungen, die kreisweit spätestens am Dienstag, 27. Oktober, in Kraft treten sollen, werden in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und der gültigen Landes- bzw. Bundes-Verordnungen regelmäßig durch das Landratsamt überprüft.

 

„Die Lage ist sehr ernst. Jeder sollte selbst kritisch überprüfen, inwieweit er seine sozialen Kontakte reduzieren kann, um mitzuhelfen, die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu verlangsamen“, appelliert Landrat Stefan Dallinger an alle Kreiseinwohnerinnen und -einwohner.

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Tödlicher Bahnunfall am Bahnhof

Am Dienstagnachmittag hat sich am Bahnhof Heddesheim/Hirschberg ein tragischer Unfall ereignet. Kurz vor 14 Uhr überquerte ein Mann nach bisherigen Erkenntnissen die Gleise, weil er sich zuvor auf dem falschen Bahnsteig befunden hatte. Dabei übersah er einen...

Adler Mannheim: Max Penkin fällt mehrere Wochen aus

Die Adler Mannheim müssen in den kommenden zehn bis zwölf Wochen auf Youngster Max Penkin verzichten. Der 16-Jährige zog sich am vergangenen Sonntag im Rahmen eines DNL-Spiels eine Beinverletzung zu. Damit fällt der gebürtige Mannheimer auch für einen möglichen...

Kammerherrenschlüssel aus der Regierungszeit Carl Theodors

Zum 301. Geburtstag von Kurfürst Carl Theodor am 10. Dezember 2025 präsentiert das Museum der Stadt Schwetzingen das Objekt des Monats Dezember im Rahmen der Reihe „Museum frei Haus“. Im Mittelpunkt steht ein prachtvoller Kammerherrenschlüssel aus feuervergoldeter...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert