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Wer möchte sich ab August 2022 im Raum Schwetzingen/Hockenheim ehrenamtlich als Naturschutzbeauftragte bzw. Naturschutzbeauftragter engagieren?

31. Mai 2022 | Corona Pandemie, Natur & Umwelt, Schwetzingen

Amt für Landwirtschaft und Naturschutz: Wer möchte sich ab August 2022 im Raum Schwetzingen/Hockenheim ehrenamtlich als Naturschutzbeauftragte bzw. Naturschutzbeauftragter engagieren?

Der Rhein-Neckar-Kreis ist als untere Naturschutzbehörde (UNB) für den Vollzug des Naturschutzgesetzes (NatSchG) und weiterer naturschutzrechtlicher Bestimmungen zuständig. Dabei wird er von ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten (NSB) beraten und unterstützt. Im Rahmen ihrer Aufgaben tragen sie dauerhaft zur Bewahrung und Erhaltung unserer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft bei. Die Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die unteren Naturschutzbehörden, insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden sind, bei Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer Verwaltungen.

Konkret sind dabei gegenüber der UNB naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Einzelbauvorhaben im Außenbereich zu fertigen. Hinzu kommt die fachliche Begleitung der UNB bei Vorortterminen und Besprechungen. Da ab August 2022 die Stelle des bzw. der Naturschutzbeauftragten für den Raum Schwetzingen/Hockenheim neu zu besetzen ist, sucht das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nach Personen, die bereit sind, das vom Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises verliehene Ehrenamt als Naturschutzbeauftragte/r auszuüben. Der offene Bezirk umfasst insgesamt 15 Städte und Gemeinden. Voraussetzung für eine Tätigkeit als NSB ist der Nachweis einer naturwissenschaftlichen Hochschulausbildung insbesondere der Fachrichtungen Biologie, Geographie, Landespflege, Geoökologie, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaft oder einer vergleichbaren Qualifikation bzw. fundierter Fachkenntnisse in den angesprochenen Bereichen.

Die Bestellung der Naturschutzbeauftragten erfolgt für die Dauer von fünf Jahren durch den Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises. Naturschutzbeauftragte haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und auf eine Aufwandsentschädigung (in Höhe von 200 Euro) durch das Land. Der Kreis stellt den NSB die für ihre Arbeit notwendige mobile und stationäre Büroausstattung im privaten Haushalt (einschließlich Laptop, Kamera, Drucker usw.) und übernimmt den technischen Support. Darüber hinaus ist die Teilnahme an landesweiten Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen möglich. Die abwechslungsreiche Tätigkeit erfolgt unabhängig und weisungsfrei und bietet die Möglichkeit bei der Gestaltung und Bewahrung unserer Natur- und Kulturlandschaft im Rhein-Neckar-Kreis aktiv mitzuwirken.

Interessierte können sich für weitergehende Fragen gerne an die UNB im Landratsamt wenden: Jörg Bayer, [email protected], Tel. 06221 522-5344 oder Ann-Kristin Hartmann, [email protected], Tel. 06221 522-5320 (vormittags).

Quelle: Landratsamt RNK

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