Afrikanische Schweinepest: Stadt Mannheim erinnert an geltende Schutzregeln
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanische Schweinepest (ASP) zeigen in den vergangenen Monaten Wirkung. Damit die Lage weiterhin stabil bleibt – insbesondere vor dem Hintergrund einzelner Ausbrüche im benachbarten südlichen Hessen – appelliert die Stadt Mannheim erneut an alle Bürgerinnen, Bürger und Besucher, die bestehenden Regelungen konsequent einzuhalten.
Gerade mit Beginn der wärmeren Jahreszeit steigt die Nutzung von Wald- und Grünflächen wieder deutlich an. Dabei wird nach Angaben der Verwaltung jedoch vermehrt festgestellt, dass insbesondere die Leinenpflicht für Hunde nicht beachtet wird. Dies stellt ein Risiko für die Eindämmung der Tierseuche dar.
Die Stadt weist daher nochmals ausdrücklich auf die wichtigsten Regeln hin:
Hunde müssen nördlich des Neckars grundsätzlich an der Leine geführt werden. Darüber hinaus gilt stadtweit innerhalb geschlossener Ortschaften weiterhin eine generelle Leinenpflicht gemäß Allgemeiner Polizeiverordnung.
Auch im Wald gelten klare Vorgaben: Freizeitaktivitäten wie Spazierengehen, Radfahren oder Reiten sind ausschließlich auf befestigten oder ausgewiesenen Wegen erlaubt. Das Verlassen dieser Wege ist nicht gestattet.
Grillen im Wald ist ebenfalls untersagt. Ausnahmen gelten nur für ausgewiesene Grillplätze im direkten Umfeld bebauter Gebiete (bis maximal 100 Meter). Bestehende Grillverbote bleiben davon unberührt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den ASP-Schutzzäunen: Tore sind nach dem Passieren stets wieder zu verschließen. Beschädigungen oder Mängel sollen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Zudem bittet die Stadt darum, Funde toter Wildschweine sofort an die zuständigen Stellen zu melden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen die geltenden Regelungen konsequent verfolgt werden. Je nach Schwere des Verstoßes sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach dem Tiergesundheitsgesetz möglich. Besonders schwer wiegen Fälle von Vandalismus oder Diebstahl an Schutzzäunen, die zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Weitere Informationen zur aktuellen ASP-Situation sowie zu den geltenden Allgemeinverfügungen sind unter www.mannheim.de/asp abrufbar.











