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An- oder Ummeldung: Bestätigung der Vermieterin oder des Vermieters erforderlich

27. November 2019 | Heidelberg, Leitartikel, Politik, Wirtschaft, Wohnungsmarkt

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass seit Einführung des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2015 bei einer melderechtlichen An- oder Ummeldung die Mitwirkung der Vermieterin oder des Vermieters notwendig ist. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug nach Heidelberg) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Heidelbergs oder Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des bisher bewohnten Hauses) eine Bestätigung der Vermieterin oder des Vermieters vorgelegt werden muss. Diese sind verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszustellen. Zudem ist die Vermieterin oder der Vermieter berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.

 

Formulare können online unter www.heidelberg.de/formulare > Formulare > Liste aller online verfügbaren Formulare > W / Wohnungsgeberbestätigung heruntergeladen werden.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auch im Internet erhältlich unter www.heidelberg.de/buergeramt > Neues Meldegesetz.

 

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