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Baden-Württemberg: Weniger Gefangene in den Haftanstalten

27. Oktober 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Polizei

Gut 500 Inhaftierte wegen Mordes, versuchten Mordes oder Totschlags

Am 31. März 2020 waren in den 19 Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg 6 514 Gefangene inhaftiert, dies waren 823 Personen oder 11,2 % weniger als ein Jahr zuvor. Die Hauptursache für den gegenüber dem Vorjahresstichtag starken Rückgang an Gefangenen lässt sich insbesondere auf den durch das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg Mitte März 2020 erlassenen Vollstreckungsaufschub zurückführen, in dem u. a. der Strafantritt zur Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten zeitlich verschoben wurde, um damit eine Corona bedingte Reduzierung der Belegung in den Justizvollzugsanstalten zu ermöglichen.

Wie das Statistische Landesamt nach den Ergebnissen der Strafvollzugsstatistik weiter mitteilt, verbüßten zum Stichtag März 2020 insgesamt 4 537 Personen die Gefängnisstrafe im Freiheitsstrafvollzug und 391 im Jugendstrafvollzug. Weitere 1 500 Männer und Frauen befanden sich in Untersuchungshaft und 61 Personen waren in Sicherungsverwahrung untergebracht1. Insgesamt waren in den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg 93 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren, 368 Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren und 6 053 Erwachsene inhaftiert.

Die weit überwiegende Mehrheit der Gefangenen ist männlich, zum Stichtag 2020 waren es 6 171 oder 94,7 % Männer und lediglich 343 Frauen (5,3 %). Von den insgesamt 6 514 Gefangenen im Land waren 3 377 Deutsche, 3 137 Personen besaßen keinen deutschen Pass. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Inhaftierten in beiden Bevölkerungsgruppen ab. Bei den deutschen Gefangenen waren es 410 Personen oder 10,8 % weniger als ein Jahr zuvor, bei den Nichtdeutschen ging die Zahl der Inhaftierten um 413 oder 11,6 % zurück.

3 515 oder 54 % der Gefangenen waren vor ihrer Inhaftierung nicht vorbestraft. 2 999 Inhaftierte (46 %) hatten zum Teil dagegen eine ganze Reihe von Vorstrafen. So waren 1 603 Gefangene bis zu vier Mal vorbestraft, 1 305 Männer und Frauen hatten zwischen 5 bis 20 Vorstrafen und 91 Inhaftierte hatten sogar mehr als 20 Vorstrafen.

Von den 4 989 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten, die nach einem rechtskräftigen Urteil am Stichtag März 2020 in einer der baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten inhaftiert waren, verbüßten 2 209 Personen und damit annähernd die Hälfte (44,3 %) eine Haftstrafe wegen Vermögensdelikten2 wie etwa Diebstahl und Unterschlagung (984 Gefangene), Raub und Erpressung (627 Gefangene) oder Betrug und Untreue (465 Gefangene). An zweiter Stelle waren 1 642 Inhaftierte, die wegen sogenannten Straftaten gegen die Person3 (außerhalb des Straßenverkehrs) einschließlich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung4 in Haft waren. Darunter waren allein 624 wegen Körperverletzung Verurteilte5 und 507 Personen, die wegen Mordes, versuchten Mordes oder Totschlags inhaftiert waren.

1Die restlichen 25 Personen waren in Zivilhaft oder in einer für die Statistik nicht im Einzelnen nach ihrer Art erfassten Haft (keine Strafhaft).

2§§ 242 bis 305 a und 316 a StGB Im Falle mehrerer Delikte eines Verurteilten ist ausschließlich derjenige Straftatbestand statistisch ausgewertet, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.

3§§ 169-173, 185-241 a StGB außer §§ 222, 229 StGB im Straßenverkehr

4§§ 174 bis 184 j StGB

5§§ 223 bis 231 StGB

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