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Briefwahl beginnt – Wahlamt im Rathaus ab 30. April geöffnet

30. April 2019 | Leitartikel, Ludwigshafen, Politik

Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 können Wahlberechtigte ab sofort Briefwahl beantragen. Das Briefwahlbüro im Rathaus öffnet voraussichtlich am Dienstag, 30. April 2019. Gewählt werden am 26. Mai das Europaparlament, der Bezirkstag, der Stadtrat, die Ortsbeiräte und die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.

Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit zugestellt. Wählerinnen und Wähler, die bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend unter der Rufnummer 0621 504-3830 oder per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt werden die Briefwahlunterlagen umgehend an die Adresse der wahlberechtigten Person in Ludwigshafen verschickt. Wer möchte, kann sich die Unterlagen auch an eine abweichende Versandanschrift schicken lassen. In diesem Fall informiert das Wahlamt die Wahlberechtigten mit einem zusätzlichen Schreiben an die eigentliche Adresse in Ludwigshafen, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versandt wurden. Durch diese Information soll ein Missbrauch ausgeschlossen werden.

Die Briefwahlunterlagen können ab Dienstag, 30. April, auch
im Rathaus, Rathausplatz 20, Wahlamt, 1. OG, zu den

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regelmäßigen Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Es ist dann auch möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort auch online auf www.ludwigshafen.de beantragt werden.

Abholung der Unterlagen durch Dritte

Wer seine Briefwahlunterlagen nicht selbst abholen kann, kann eine Vollmacht erteilen. Das entsprechende Formular befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zusätzlich zu dieser Vollmacht muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis mitbringen. Eine Vollmacht kann Personen erteilt werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. Mai 2019, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 26. Mai 2019, bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt, 1. OG, stellen.

Die beiden Wahlbriefumschläge für die Europawahl (rot) und die Kommunalwahl (orange) müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 20, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen, vorliegen. Wichtig: In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen.

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