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Heidelberg:52-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Verdacht des unerl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Haft – Sicherstellung von 1,5 kg Haschisch

28. November 2018 | Polizei

Heidelberg (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 52-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, seit Oktober 2018 unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben.

Ermittlungen des Polizeireviers Heidelberg-Nord und des Drogendezernats der Kriminalpolizeidirektion ergaben, dass der Beschuldigte zumindest seit Oktober 2018 einen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben haben soll. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden 1,5 Kilogramm Haschisch und mehr als hundert Subutex-Tabletten aufgefunden, die zum gewinnbringenden Weiterkauf an noch unbekannte Abnehmer vorgesehen gewesen sein sollen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Untersuchungshaftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen. Er wurde nach der Vorführung beim Haftrichter und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizei dauern an.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


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in unserer Rubrik: Blaulicht

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