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Land Baden-Württemberg kündigt neue Corona-Verordnung an

28. Januar 2022 | Corona Pandemie, Heidelberg, Leitartikel

Rückkehr zum Stufenplan / FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn

Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, am heutigen Donnerstag eine neue Corona-Verordnung zu beschließen. Mit dieser will das Land auch zum Stufenplan zurückkehren. Die Verordnung soll am morgigen Freitag, 28. Januar 2022, in Kraft treten. Nach den aktuellen Grenzwerten würde damit ab Freitag die Alarmstufe I gelten. In Reaktion auf die Omikron-Welle hat das Land Baden-Württemberg ebenfalls angekündigt, die Regeln in der Alarmstufe I anzupassen. Clubs und Diskotheken sollen geschlossen bleiben. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soll eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel gelten. Im Außenbereich soll eine Beschränkung auf 3.000 Personen und die 2G-Regel gelten. Die FFP2-Maskenpflicht soll stufenunabhängig auf den öffentlichen Personenverkehr ausgeweitet werden.

Die neue Corona-Verordnung soll nach Angaben des Landes im Laufe des heutigen Donnerstags, 27. Januar, unter www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht werden.

Die wichtigsten Regeln in Heidelberg ab 28. Januar (gemäß Ankündigung des Landes):

  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) in der Gastronomie in Innenräumen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum.
  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen, beim Einkaufen außerhalb der Grundversorgung sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg.
  • Für private Zusammenkünfte gilt eine Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 13 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. Ab dem 28. Januar gilt dies auch im öffentlichen Verkehr. In Arbeits- und Betriebsstätten ist weiterhin auch eine medizinische Maske möglich.
  • Kontaktpersonen von Infizierten sind von der Quarantäne befreit, wenn sie die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) bekommen haben oder die zweite Impfung oder vor bzw. nach einer Infektion mindestens einmal geimpft wurden.
  • Für Infizierte oder nicht geimpfte Kontaktpersonen gelten zehn Tage Quarantäne. Diese kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigentest verkürzt werden. Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist eine Freitestung ab dem fünften Tag möglich. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen die Arbeitsstätte ab dem siebten Tag mit negativem PCR-Test und nach 48 Stunden Symptomfreiheit wiederbetreten.

Quelle: Stadt Heidelberg

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