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Lockerungen der Corona-Verordnung: Bei Trauungen im Schwetzinger Trausaal sind ab sofort acht Gäste erlaubt – Trauerfeiern können mit maximal 35 Personen wieder in der Trauerhalle stattfinden

15. Mai 2020 | Gesellschaft, Schwetzingen

Die in den vergangenen Tagen schrittweise erfolgten Lockerungen der Corona-Verordnung betreffen auch den Bereich der Trauerfeiern bei Beerdigungen und den der Trauungen. Bereits seit dem 4. Mai darf so zum Beispiel bei Beerdigungen wieder die Trauerhalle genutzt werden. Bis zu maximal 35 Personen finden – unter Einhaltung der Abstandsregeln – in der Trauerhalle Platz. Die Trauergäste werden gebeten, Mund-Nasenschutz zu tragen und auf ausreichend Abstand zu den anderen Trauergästen zu achten. Bei Trauerfeiern unter freiem Himmel sind sogar bis zu 50 Personen zulässig. Auch hier gilt es, ausreichend Abstand zu halten.

Auch bei den Trauungen gibt es eine Lockerung. Abhängig von der Raumgröße und den einzuhaltenden Abstandsregeln kann die individuell mögliche Teilnehmerzahl ermittelt werden. Dadurch sind ab sofort im Schwetzinger Trausaal wieder Trauungen mit dem Brautpaar und acht weiteren Gästen erlaubt. Auch eine Traurede wird auf Wunsch wieder von den Standesbeamtinnen gehalten.

Über Einzelheiten informieren die Mitarbeiterinnen des Standesamtes telefonisch oder per E-Mail unter standesamt@schwetzingen.de. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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