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Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung 2020

13. November 2019 | Mannheim

Preis wird in den Sparten Fotografie und Video ausgeschrieben

Die Heinrich-Vetter-Stiftung lobt gemeinsam mit der Stadt Mannheim zum achten Mal den „Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung“ aus. Er wird 2020 in den Sparten Fotografie und Video vergeben. Die Heinrich-Vetter-Stiftung und die Stadt Mannheim möchten mit dem Preis einen deutlichen Impuls für die Kunstförderung geben. Ziel ist es, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einem deutlichen Bezug zu Mannheim und der Metropolregion zu unterstützen.

Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung

Der Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung wird alle zwei Jahre durch eine Jury vergeben. Er besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, einer Katalogförderung in Höhe von 5.000 Euro und einer Ausstellung in PORT25 – Raum für Gegenwartskunst. Die Jury behält sich vor, den Preis in einen Haupt- und einen Förderpreis zu teilen. Förderpreisträgerinnen und -trägern steht die erneute Bewerbung auf den Kunstpreis offen.

Teilnahmekriterien

• Teilnahmeberechtigt sind Bildende Künstlerinnen und Künstler, die in der Metropolregion Rhein-Neckar wohnen und dort ihren Lebensmittelpunkt haben oder in der Metropolregion ein Studium absolvierten und hier abschlossen.
• Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens fünf Jahren professionell im Bereich der Bildenden Kunst arbeiten. Der Nachweis erfolgt durch einen Lebenslauf mit mindestens fünfjähriger kontinuierlicher Ausstellungstätigkeit oder dem Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Bildenden Kunst mit anschließender mindestens dreijähriger durchgehender Ausstellungstätigkeit.
• Eine Altersgrenze für die Bewerbung gibt es nicht.
• Für das Jahr 2020 wird der Preis für die Sparten Fotografie und Video ausgeschrieben.

Bewerbung und Anmeldung

▪ Die Bewerbung erfolgt für fotografische Positionen unter Vorlage von mindestens 3, maximal 10 Prints pro Arbeit/Serie. Maximal können 3 Serien eingereicht werden. Eine Beschreibung der Arbeit/Serie (maximal 20 Zeilen) ist beizufügen. Die Prints müssen mit dem Namen des Künstlers /der Künstlerin, den Titeln der Arbeit, ihren Entstehungsjahren, Technik und Maßen beschriftet sein. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Zusätzlich können Kataloge eingereicht werden.
▪ Die Bewerbung für Videokünstler und Videokünstlerinnen erfolgt durch Einreichen einer DVD mit max. 3 Videoarbeiten und einer max. Gesamtlänge von insgesamt 10 Minuten. Eine Beschreibung der Videoarbeit (maximal 20 Zeilen) ist beizufügen. Zusätzlich können Kataloge eingereicht werden. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
▪ Der Bewerbung ist ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zu den bisherigen Ausstellungen bis zum Umfang von maximal zwei DIN A 4 Seiten beizufügen.
▪ Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht möglich.
▪ Bewerbungsfrist gilt ab sofort bis zum 6. Januar 2020.

▪ Bewerbungsadresse:
Kulturamt Mannheim
Kennwort: Kunstpreis 2020
E 4,
6 68159 Mannheim

▪Für Fragen zur Bewerbung können sich die Künstlerinnen und Künstler an Carolin Ellwanger: [email protected] wenden.
▪ Die Bewerbungsunterlagen werden nur mit beigelegtem Freiumschlag zurückgeschickt. Bewerbungsunterlagen ohne Freiumschlag können nach vorheriger Absprache vom 10. bis 28. Februar 2020 beim Kulturamt abgeholt werden.
▪ Mit Eingang der Bewerbung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ausschreibungsbedingungen an.

Die Ausschreibung ist online unter:

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