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Manuel Just kann sein Amt antreten

18. Mai 2019 | Leitartikel, Politik, Weinheim

OB-Wahl in Weinheim ist rechtskräftig – VGH Mannheim bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichtes

 

Weinheim. Jetzt kann es ziemlich schnell gehen: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit Beschluss vom 2. Mai das Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe bestätigt hat, ist die Weinheimer Oberbürgermeisterwahl vom 10. Juni 2018 rechtskräftig. Manuel Just, der mit rund 68 Prozent der Stimmen gewählt worden ist, kann sein Amt antreten.

In einer ersten Stellungnahme bestätigte der 40-jährige Diplom-Verwaltungswirt und aktuelle Bürgermeister der Weinheimer Nachbarkommune Hirschberg, dass er so bald wie möglich im Weinheimer Rathaus die Amtsgeschäfte aufnehmen wird, wahrscheinlich in der Woche ab dem 13. Mai. Eine formale Ernennung hierzu ist nicht erforderlich, wird aber später in einem passenden Rahmen nachgeholt. Weil Just bereits Beamter ist, ist eine Vereidigung nicht erforderlich; lediglich eine Amtsverpflichtung muss vorgenommen werden. Am 22. Mai wird Just voraussichtlich seine erste Gemeinderatssitzung leiten.

„Ich freue mich auf die neue Aufgabe und darüber, dass diese Übergangszeit nun ein Ende hat“, erklärte der neue OB der Großen Kreisstadt. Seit der Wahl im Juni hatte er an seiner neuen Wirkungsstätte als „gefühlter OB“ eine hohe Präsenz gezeigt und bereits zahlreiche Kontakte geknüpft. Daher sei er sicher, jetzt sehr nahtlos die Amtsgeschäfte führen zu können.

Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner, der in der Interimszeit in Doppelfunktion das Weinheimer Rathaus geführt hat, äußerte sich ebenfalls erleichtert über das grüne Licht des VGH. „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Manuel Just, wir werden ein gutes Team sein“, erklärte Fetzner. Auf die letzten elf Monate blickt er allerdings mit guten Gefühlen zurück. „Ich habe überwiegend positive Erfahrungen gemacht und viel gelernt“, blickte er zurück.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte am Morgen des 3. Mai folgende Info veröffentlicht: „Der VGH hat mit Beschluss vom 2. Mai 2019 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Januar 2019 bestätigt, mit dem der Wahleinspruch einer Klägerin gegen die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Weinheim zurückgewiesen wurde. Ohne Rechtsfehler habe das Verwaltungsgericht die Prozessfähigkeit der Klägerin verneint. Schon aus diesem Grund sei ihre gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl gerichtete Klage vom Verwaltungsgericht zu Recht abgewiesen worden. Die Klage hätte auch in der Sache keinen Erfolg haben können. Zwar habe die Stadt Weinheim gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Kandidaten verstoßen, indem zu einer Vorstellungsrunde bei der Feuerwehr nicht alle Kandidaten eingeladen worden seien. Dieser Wahlfehler habe sich jedoch nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt.“

 

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