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Notgemeinschaft Schwetzingen: Anträge für Weihnachtszuwendung können ab dem 14. November gestellt werden

10. November 2019 | Schwetzingen

Auch dieses Jahr möchte die Notgemeinschaft der Stadt Schwetzingen bedürftigen Bürger/innen zur Weihnachtszeit eine Zuwendung zukommen zu lassen. Erfreulicherweise sind aus der Bürgerschaft und den Unternehmen viele Spenden an die Notgemeinschaft geflossen, so dass bis zu 200 Personen bei Nachweis des Bedarfs eine einmalige Unterstützung erhalten können.

 

Bedürftige können einen Antrag für eine Zuwendung aus der Notgemeinschaft vom 14. November bis zum 22. November 2019 im Sozialamt in der Zeyherstraße 1 bei Michael Wachler und Karin Hemmerich stellen. Die Antragsteller/innen müssen dazu persönlich mit einem Nachweis zur Berechtigung, z.B. Bescheide von Sozialträgern, Gehaltsnachweise etc., vorsprechen.

Bei Fragen sind Michael Wachler unter der Telefonnummer 87-238 und Karin Hemmerich unter der Nummer 87-221 erreichbar.

 

Die Zuwendung wird in diesem Jahr in der Höhe unverändert wie im Vorjahr sein. Oberbürgermeister Dr. Pöltl freut sich, dass bedürftigen Mitbürger/innen wieder geholfen werden kann und bedankt sich ausdrücklich bei allen Spendern.

Dennoch, so betont Pöltl, sei die Notgemeinschaft auch weiterhin auf Spenden von Firmen und Bürgern angewiesen. Daher sei wirklich jede Spende gleich welcher Höhe sehr willkommen.

 

Spendenkonten der Stadt Schwetzingen, Stichwort „Notgemeinschaft“:

Sparkasse Heidelberg, IBAN DE08 6725 0020 0025 0104 42 oder 

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG, IBAN DE78 5479 0000 0005 0650 03

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