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Opferentschädigung – Versorgungsamt informiert

4. März 2025 | Das Neueste, Mannheim

Versorgungsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert über Opferentschädigung

Am 3. März 2025 ist in der Mannheimer Innenstadt ein Autofahrer in eine Menschengruppe gefahren. Es gibt bislang zwei Todesopfer und mehrere verletzte Personen. Betroffene können sich jederzeit an das Versorgungsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für die Stadt Mannheim zuständig ist, wenden.

Menschen, die Opfer eines vorsätzlichen, tätlichen, rechtswidrigen Angriffs geworden sind und hierdurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben beziehungsweise Personen, die in Folge des Miterlebens der Tat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben (Schockschaden), können wegen der gesundheitlichen und auch wirtschaftlichen Folgen nach dem Sozialgesetzbuch XIV auf Antrag Leistungen erhalten.

Gerade um psychische Folgen zu vermeiden, ist es notwendig, schnell Hilfe in Anspruch zu nehmen und über das Erlebte mit Ärzten sprechen zu können, die auf die Bewältigung eines Traumas spezialisiert sind. Auch hier bietet das Versorgungsamt Betroffenen gerne im Rahmen der sogenannten Schnellen Hilfen im vereinfachten Verfahren Unterstützung an.

Das Versorgungsamt arbeitet hierzu mit verschiedenen Traumaambulanzen zusammen. Das Zentrum für Psychische Gesundheit Schwetzingen ist auf die schnellen Hilfen spezialisiert. Betroffene können unter der Rufnummer 06202 848020 oder per E-Mail: ambulanz@zfpg-schwetzingen.de einen Termin vereinbaren.

Alle Fragen rund um die Opferentschädigung beantworten die Mitarbeiter des Versorgungsamtes
Claudia Bender – Tel. 06221 522-2725, c.bender@rhein-neckar-kreis.de oder
Martina Ahten – Tel. 06221 522-2700, m.ahten@rhein-neckar-kreis.de.

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