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Welthändehygienetag am 5. Mai 2019

7. Mai 2019 | Gesundheit, Metropolregion

Gesundheitsamt bietet Aktionen vom 6. Mai bis 10. Mai 2019 zur Händehygiene an

 

Symbolfoto: Marvin Riess

Am 5. Mai findet der Welthändehygienetag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) statt. Das Datum symbolisiert die zweimal fünf Finger des Menschen. Die WHO möchte mit dem jährlichen Event auf die Bedeutung der Handhygiene in Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen aufmerksam machen. Umfassende Hygiene gehört zu den effektivsten präventiven Mitteln gegen eine Vielzahl von Erkrankungen. Händedesinfektion ist elementarer Infektionsschutz auf allen Ebenen des Gesundheitssystems. Deshalb wird auch dieses Jahr dieser Tag durch das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, zusammen mit den Rettungsdiensten der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises genutzt, um auf die Bedeutung der Händehygiene im Gesundheitswesen aufmerksam zu machen.

 

Neben zwei Standorten für die Rettungsdienste, am Sitz des DRK Kreisverbands Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. und am GRN Klinikum Sinsheim am 8. Mai 2019, die Kurzschulungen zur Händehygiene mit praktischen Übungen und Informationen zum Infektionsschutz ermöglichen, werden auch „Vor-Ort-Händehygieneaktion“ für ambulante Pflegedienste in der Woche vom 6. Mai bis 10. Mai 2019 angeboten.

 

Hintergrundinformationen:

In der Medizin versteht man unter Händedesinfektion ein Verfahren zur Verringerung der Zahl von Krankheitserregern auf der Haut der Hände mit Hilfe von Händedesinfektionsmitteln. Ziele sind die Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern – insbesondere Bakterien und Viren – von einem Patienten zum nächsten und der eigene Schutz der im Gesundheitswesen beschäftigten Personen.

 

Das Waschen der Hände mit hautfreundlicher Seife, speziell bei Verschmutzungen, nach dem Gang zur Toilette, nach dem Kontakt mit Türen oder Türklinken in öffentlichen Einrichtungen und nach dem Kontakt mit Tieren oder erkrankten Menschen, reichen aus. Ausnahmen bestehen dann, wenn ein Familienmitglied krank ist oder unter einem geschwächten Immunsystem leidet.

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