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Wohngeldreform tritt am 1. Januar 2020 in Kraft: Mehr Menschen im Rhein-Neckar-Kreis profitieren von höherem Wohngeld

28. Dezember 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft, Wohnungsmarkt

In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise insbesondere in den Ballungsräumen von Baden-Württemberg deutlich gestiegen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen. Durch die nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbraucherpreise seit der letzten Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, ausgeglichen. Durch die Erhöhung des Zuschusses für Bürgerinnen und Bürger ab dem neuen Jahr werden einkommensschwache Haushalte entlastet.

 

„Von der Erhöhung des Wohngeldes werden auch viele Menschen im Rhein-Neckar-Kreis profitieren“, so Uwe Feuerstein, Leiter der Wohngeldstelle im So-zialamt der Kreisbehörde. Beispielsweise wird ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bisher schon Wohngeld bekommen hat, künftig statt 145 Euro rund 190 Euro monatlich erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent. Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren. Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben und eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietenniveau eingeführt.

 

Schließlich unterliegt das Wohngeld künftig einer Dynamisierung. Hierdurch wird es automatisch, also ohne Erfordernis einer gesetzlichen Änderung, alle zwei Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt.

 

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnut-zende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Zuständig dafür sind, je nach Wohnort, die Großen Kreisstädte oder die Landratsämter.

 

Wer Fragen hat, kann sich mit der Wohngeldstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis per E-Mail (Wohngeld-RNK@rhein-neckar-kreis.de) in Verbindung setzen.

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