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Ab Montag, 07.06.2021 weitere Lockerungen aufgrund Unterschreitung der Inzidenz von 50 an fünf Tagen / Öffnungsstufe 3

7. Juni 2021 | Allgemeines, Leitartikel, Mannheim

Die neue Corona-Verordnung des Landes, die am Montag, 7. Juni, in Kraft tritt, sieht vor, dass mit der Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen automatisch die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 einsetzen. In Mannheim liegt der Inzidenzwert seit 29. Mai unter 50. Daher gelten in Mannheim ab Montag, 7. Juni, folgende Lockerungen:

Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 250 Personen innen stattfinden, Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 500 Personen außen sowie mit bis zu 250 Personen innen.

Gastronomie & Shisha- und Raucherbars & Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettvermittlung u.ä.):

• 6 bis 1 Uhr; Unabhängig der CoronaVO beginnt die Sperrzeit für Spielhallen um 0 Uhr und endet um 6 Uhr (§ 46 Abs. 1 Landesglücksspielgesetz).
• innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand
• außen Einhaltung der AHA-Regeln
• Rauchen nur im Freien erlaubt

Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen stattfinden, wenn die Personenanzahl nicht die Vorgabe von 1 Person pro 10 m² überschreiten. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. dürfen im Außenbereich mit bis zu 500 Personen sowie im Innenbereich mit bis zu 250 Personen stattfinden.

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos u.ä.) dürfen innen von bis zu 250 Personen und außen von bis zu 500 Personen besucht werden.

In Freizeitparks und sonstigen Freizeiteinrichtungen gilt die Maßgabe 1 Person pro 10 m², ebenso in Wellnessbereichen, Saunen und Schwimmbädern innen und außen.

Bei Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sind bis zu 500 Zuschauer*innen außen und bis zu 250 Zuschauer*innen innen zugelassen. Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gelten die gleichen Auflagen.

Eine Übersicht mit allen Lockerungen gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Aktuell

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