Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 23. November 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Führerschein-Umtausch: Erste Frist am 19. Juli abgelaufen – jetzt stehen die Jahrgänge 1959 bis 1964 an

20. Juli 2022 | Gesellschaft, Weinheim

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.07.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnishabers

Tag, bis zu dem der Führerschein austauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Demnach läuft im Januar 2023 die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Dies ist online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch möglich.

Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auch auf der Homepage des Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Quelle: Landratsamt RNK

Das könnte Sie auch interessieren…

Hermann-Heimerich-Ufer nachhaltig saniert – Bauarbeiten früher abgeschlossen

Sanierungsarbeiten am Hermann-Heimerich-Ufer vorzeitig abgeschlossen Die Stadt Mannheim hat die Sanierungs- und Umgestaltungsarbeiten am Hermann-Heimerich-Ufer rund drei Wochen früher als geplant abgeschlossen. Seit dem Start am 10. September 2025 wurden unter anderem...

Stadt Mannheim gerüstet für den Winterdienst

Mannheim ist startklar für den Winterdienst Die Stadt Mannheim hat ihren Winterdienst vorbereitet, um Bürgerinnen und Bürger sowie den Verkehr auch bei Glätte, Eis und Schneefall bestmöglich zu schützen. Besonders Brücken und stark frequentierte Verkehrswege werden...

Weinheimer Kulturbüro stellt Programm 2026 vor

Das Weinheimer Kulturbüro lädt am Donnerstag, 27. November, um 19 Uhr zur öffentlichen Vorstellung des Theater- und Kammermusikprogramms 2026 in den Bürgersaal des Alten Rathauses am Marktplatz ein. Die Veranstaltung beginnt mit einem kleinen Umtrunk und wird von...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert